Es ist ein mitunter tödlicher Trend geworden: Junge Männer liefern sich auf innerstädtischen Straßen Rennen mit hochmotorisierten Autos. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits 2017 den sogenannten "Raserparagrafen" ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt. Der Paragraf 315d StGB stellt "verbotene Kraftfahrzeugrennen" unter empfindliche Strafen. Wegen dieses Vorwurfes musste sich nun auch ein 31-jähriger Großschönauer in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Görlitz verantworten. Doch die Beweislage war strittig - so wie die Vorschrift des "Raserparagrafen" überhaupt.
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