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Juristischer Warnschuss nach Sex mit 13-Jähriger

Ein 20-Jähriger geht eine strafbare Beziehung mit einem Mädchen ein - das Amtsgericht Zittau beleuchtet auch die andere Seite der Medaille.

Von Markus van Appeldorn
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Symbolbild
Symbolbild © David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Bei der Wahl eines jungen Sex-Partners ist mitunter Vorsicht angebracht - denn nicht immer lässt sich vom Aussehen auf das wahre Alter schließen. Und wenn ein erwachsener Mann Sex mit einem Mädchen unter 14 Jahren ausübt, dann ist das ein Fall für den Staatsanwalt und ein Verbrechen, das mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht ist. Mit einem solchen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes sah sich nun ein 20-jähriger Oberseifersdorfer vor dem Amtsgericht Zittau konfrontiert.

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