Die kindliche Seele ist ein empfindsames Wesen. Verletzungen, die zunächst scheinbar spurlos an ihr vorübergehen mögen, können Jahre später tiefe Wunden aufreißen. Der Gesetzgeber schützt daher insbesondere die sexuelle Entwicklungen von Kindern. Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten - und werden als Sexueller Kindesmissbrauch nach Paragraf 176 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Mit einem nicht ganz einfach zu beurteilenden Fall dieser Art hatte es nun das Amtsgericht Zittau zu tun.
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