Keine Chance gegen Masken-Verweigerer?

Mario Hauptmann ist ein hartnäckiger Fall für die Behörden. Der Inhaber von drei Tabak-, Post- und Presse-Shops in Zittau weigert sich strikt, auch nur eine der vielen Coronaschutz-Maßnahmen zu befolgen. Ohne Mund-und-Nasen-Schutz steht er in seinem Laden an der Kasse, keine Plexiglasscheibe trennt ihn von seinen Kunden, kein Hinweisschild an der Tür weist auf eine Maskenpflicht oder das Abstandhalten hin. Stattdessen grinst Superman von einem großen Plakat an der Tür mit der Ansage: "Hier sind auch Menschen ohne Maske willkommen."
Geschäftsinhaber Mario Hauptmann ist überzeugt davon, dass die von der Politik angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen völlig übertrieben, völlig unnötig und seiner Meinung nach sogar "menschenfeindlich" sind. "Mir kann niemand erzählen, dass das gut ist", sagt er und deswegen mache er das auch nicht mit.
Viele seiner Kunden würden das auch gut finden und dankbar dafür sein, dass er sich so verhalte, behauptet der Händler. Die meisten, die eigentlich auch so denken wie er, würden sich nur nicht trauen, weil sie Angst hätten, denunziert zu werden und Strafe zahlen zu müssen.
Es gibt aber auch Kunden, die da ganz anderer Meinung sind und Hauptmanns Verhalten alles andere als gut finden. Ein Zittauer, der im Presseshop bei Kaufland an der Äußeren Weberstraße an diesem Vormittag einen Lottoschein kaufen will, ist entsetzt: "Es kann doch nicht sein, mit welcher Ignoranz der Händler hier die Gesundheit Anderer gefährdet", sagt der Mann entrüstet. "Das provoziert doch ein Infektionsrisiko, das bei so vielen Kundenkontakten gar nicht zu ermessen ist." Und der Zittauer ist auch nicht der einzige, der sich fragt, wie lange die Behörden diese Ignoranz der Corona-Regeln denn noch dulden.
Es gibt mehrere Anzeigen
"Eine gute Frage", muss Zittaus Ordnungsamts-Leiter Uwe Pietschmann zugeben. Schon vor Weihnachten habe seine Behörde von Amts wegen die erste Anzeige wegen mehrfachen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung aufgenommen. Mehrere weitere Anzeigen seien gefolgt, auch Kunden hätten bereits mehrfach Anzeige gegen den Geschäftsinhaber erstattet, die letzte am 11. Februar.
Die zuständige Vollzugsbehörde ist in diesem Fall aber das Landratsamt, an das das Zittauer Ordnungsamt die Anzeigen weiterleitet. Inzwischen sind beim Landkreis auch mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Zittauer Händler eingeleitet worden. "Aber so ein Verfahren ist ein langer Weg", weiß Pietschmann. Der beginne erst einmal mit einer Anhörung, für die dem Beschuldigten schon mal eine lange Frist eingeräumt werden müsse. Auch für die weiteren Verfahrensschritte seien immer wieder Fristen einzuhalten.
"So ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zieht sich über Monate", sagt Pietschmann. "Es ist im Grunde also nicht geeignet, diesen Zustand zu beenden." Und was dann? Uwe Pietschmann blickt resigniert. "Die Gewerbefreiheit ist ein großes Grundrecht, das man nicht so einfach aushebeln kann", erklärt er. Außerdem gebe es im Falle von Verstößen gegen die Corona-Verordnung noch keine Rechtsprechung.
Seines Wissens sei es bisher noch nicht vorgekommen, dass ein Geschäft aus einem solchen Grund behördlich geschlossen worden wäre, sagt der Ordnungsamtsleiter. Auch nicht in Fällen wie dem des Zittauer Händlers, bei dem es sich aus Sicht der Behörde sogar um einen "erheblichen Verstoß gegen die Corona-Verordnung" handelt. "Wir merken auch, je länger die Corona-Schutzmaßnahmen nun schon dauern, um so weniger werden sie noch von den Bürgern akzeptiert", fügt Uwe Pietschmann hinzu.
Mario Hauptmann sieht den Ordnungswidrigkeitsverfahren ziemlich gelassen entgegen. Ein paar Anhörungs-Schreiben vom Landratsamt hat er auch schon erhalten, bestätigt er. Beantwortet hat er sie bis jetzt noch nicht.
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