Es hat zwei Wochen gedauert, bis man sich im Sächsischen Sozialministerium zu einer Antwort durchringen konnte auf die Frage, was denn die Corona-Schutzverordnung nun genau für einen Badebetrieb an einem öffentlichen Gewässer bedeutet. Darf wirklich reger Strandbetrieb herrschen? So wie bei schönem Wetter stets am Olbersdorfer See, wo es Rettungsschwimmer, Imbiss und Infrastruktur gibt?
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