Rechtsaufsicht weist Beschwerde gegen OB-Wahl ab

Mit Bescheid vom 11. Juli hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschwerde des unterlegenen Bewerbers zur Oberbürgermeisterwahl in Zittau, Jörg Domsgen, abgewiesen. "Das Landratsamt Görlitz wies den Wahleinspruch zurück, da das Abwahlverfahren am 5. Mai 2022 ordnungsgemäß gelaufen sei", teilte eine Sprecherin mit. "Ein Wahlfehler ergebe sich daraus nicht." Auch sei eine konkrete Beeinflussung des Ergebnisses der OB-Wahl nach dem deutlichen Abstand der Bewerber zueinander nicht ersichtlich. Die Beschwerde gegen die Abwahl sei durch das Landratsamt in ausreichender Frist bearbeitet worden. Auch daraus ergebe sich keine Wahlbeeinflussung. Gegen die Entscheidung des Landratsamtes kann Domsgen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben.
Domsgen war Anfang Mai vom Stadtrat mit der offiziellen Begründung des Vertrauensverlustes in seine Person als ehrenamtlicher 2. Stellvertreter von OB Thomas Zenker (Zkm) abgewählt worden. Domsgen und seine Fraktion blieben der Sitzung geschlossen fern. Er sah sich durch die Abwahl im parallel laufenden Wahlkampf um den hauptamtlichen Posten des OBs diskreditiert, zweifelte formelle Grundlagen der Abwahl an und schaltete die Rechtsaufsicht ein. Sie prüfte die Abwahl und erklärte sie - anders als von Domsgen gefordert erst nach der OB-Wahl - für gültig. Zenker war am 12. Juni mit über 70 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt worden. Domsgen erhob daraufhin Einspruch gegen die Wahl. Inzwischen hat er auch Anzeige gegen den OB wegen Amtsmissbrauchs erstattet. Er wirft ihm vor, den angeblich fehlerhaften Antrag zur Abwahl sehenden Auges durchgewunken und sich damit einen Vorteil im Wahlkampf verschafft zu haben. Zenker ist sich keiner Schuld bewusst. Der Rechtsaufsicht wirft Domsgen Parteilichkeit vor.