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Rechtsaufsicht weist Beschwerde gegen OB-Wahl ab

Das Landratsamt sieht keine Anzeichen für eine Manipulation durch Teile des Zittauer Stadtrates oder den OB. Klagt der Beschwerdeführer jetzt vor dem Verwaltungsgericht?

Von Thomas Mielke
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Jörg Domsgen (links) und Zittaus OB Thomas Zenker.
Jörg Domsgen (links) und Zittaus OB Thomas Zenker. © Montage: SZ-Bildstelle

Mit Bescheid vom 11. Juli hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschwerde des unterlegenen Bewerbers zur Oberbürgermeisterwahl in Zittau, Jörg Domsgen, abgewiesen. "Das Landratsamt Görlitz wies den Wahleinspruch zurück, da das Abwahlverfahren am 5. Mai 2022 ordnungsgemäß gelaufen sei", teilte eine Sprecherin mit. "Ein Wahlfehler ergebe sich daraus nicht." Auch sei eine konkrete Beeinflussung des Ergebnisses der OB-Wahl nach dem deutlichen Abstand der Bewerber zueinander nicht ersichtlich. Die Beschwerde gegen die Abwahl sei durch das Landratsamt in ausreichender Frist bearbeitet worden. Auch daraus ergebe sich keine Wahlbeeinflussung. Gegen die Entscheidung des Landratsamtes kann Domsgen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben.

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