Schlagstöcke im Amt? Das sagt ein Anwalt
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Nicht nur die Bürgermeister im Zittauer Gebirge sind entsetzt über dieses Ansinnen aus dem sächsischen Innenministerium: Das hat vor wenigen Tagen den Entwurf einer neuen Verordnung für die Vollzugsbediensteten in den Städten und Gemeinden vorgelegt. Sie würden danach nicht nur viel mehr Arbeit als das "Knöllchenverteilen" bekommen, sondern dürfen auch "unmittelbaren Zwang" ausüben. Es soll ihnen erlaubt werden, dafür unter anderem auch Schlagstöcke, Handschellen oder Reizgas einzusetzen. "Das geht gar nicht", sagt Torsten Mengel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Zittau, im Gespräch mit der SZ.