Darf ein Vollzugsbediensteter des Ordnungsamts künftig einen Schlagstock benutzen, um Recht und Ordnung in der Gemeinde durchzusetzen? Darf er einen Bürger, der sich ihm widersetzt, mit Handschellen fesseln? Oder ihn mit Reizgas ruhigstellen? Geht es nach einem Vorschlag aus dem sächsischen Innenministerium, dann dürften Vollzugsbedienstete das womöglich bald.
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