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Skifahrerin verklagt Lausche-Verein auf Schmerzensgeld

Stürzte die junge Frau, weil der Liftbetreiber das Licht beim Nachtskilaufen zu früh ausgeschaltet hat? Diese Frage wird jetzt am Görlitzer Landgericht geklärt.

Von Jana Ulbrich
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Sind die Liftbetreiber an der Lausche schuld am schweren Sturz einer Skifahrerin?
Sind die Liftbetreiber an der Lausche schuld am schweren Sturz einer Skifahrerin? ©  Archivfoto: Rafael Sampedro

Dieser Fall, den Richterin Nora Schletter am Dienstagnachmittag in einem Zivilverfahren am Görlitzer Landgericht auf den Tisch bekommen hat, dürfte einmalig sein - und das Urteil möglicherweise sogar bundesweit Beachtung finden: In einem Zivilverfahren verklagt eine junge Frau den Alpinen Skiverein, der den Schlepplift an der Lausche betreibt, nach einem Sturz auf Schmerzensgeld und finanzielle Entschädigung.

Der Fall, um den es geht, liegt schon vier Jahre zurück: Die heute 25-Jährige war am 7. März 2018 mit Freunden zum Nachtskilaufen an die Lausche gekommen. Laut Ankündigung des Vereins sollte der Skibetrieb unter Flutlicht "bis 21 Uhr oder länger" dauern. Weil an dem Abend auf dem Skihang aber wenig los war, entschlossen sich die Liftbetreiber, die Veranstaltung schon eher zu beenden. Bereits gegen 20.50 Uhr hatten die diensthabenden Vereinsmitglieder das Flutlicht abgeschaltet. Zu diesem Zeitpunkt aber befand sich die Klägerin mit drei weiteren Skifahrern noch auf dem Hang.

In der plötzlichen Dunkelheit, so beschreibt es die Zittauer Rechtsanwältin Ivonne Haußer-Knabe, sei ihre Mandantin gestürzt und habe sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen. Bis heute sei das Knie nach dem Kreuzbandriss nicht wieder voll funktionsfähig. Für die Klägerin und ihre Anwältin stellt das vorzeitige Abschalten des Flutlichts eine klare Pflichtverletzung des Liftbetreibers dar. Der Verein soll der Skifahrerin deshalb ein Schmerzensgeld zahlen und zusätzlich entstandene Kosten durch verschiedene Behandlungen erstatten. Insgesamt verlangt die Klägerin mehr als 11.000 Euro.

Beim Alpinen Skiverein ASVL sieht man sich hingegen nicht in der Pflicht. "Wir haben alles Notwendige getan und sind unserer Verantwortung gerecht geworden", versichert Vereinsvorsitzender Tilo Knöbel. Einer der an diesem Abend für den Liftbetrieb verantwortlichen Vereinsmitglieder sagte das in der Verhandlung am Dienstagnachmittag auch als Zeuge aus: Jeder Skifahrer sei am Lift darauf hingewiesen worden, dass es sich jetzt um die letzte Fahrt handelt. Als alle noch anwesenden Skifahrer zur letzten Fahrt oben angekommen waren, wurde der Lift abgeschaltet. Das diensthabende Vereinsmitglied in der Bergstation habe dann noch etwa zehn Minuten für das Abbauen und Aufräumen gebraucht und sei dann als Letzter und mit Warnweste bekleidet nach unten gefahren. Erst danach sei das Licht abgeschaltet worden.

Dass nach dieser Zeit noch Skifahrer auf dem Hang unterwegs waren, damit habe man beim Verein nicht rechnen können. Jeder habe schließlich gewusst, dass das Nachtskilaufen beendet ist. Dass dann auch das Flutlicht abgeschaltet wird, sei logisch. Aber wer hat nun recht?

Die Antwort auf diese Frage ist Richterin Nora Schletter nach der Anhörung von Zeugen beider Parteien am Dienstag noch schuldig geblieben. Ihr Urteil will sie am 3. Mai verkünden. Es wird mit Spannung erwartet - und das nicht nur von der Klägerin und den Mitgliedern des Alpinen Skivereins. Es geht hier auch um eine Grundsatzfrage, sagt der Zittauer Rechtsanwalt Torsten Mengel, der den Skiverein vertritt: "Es geht um die Frage, wie weit Verkehrssicherungs- und Garantiepflicht eines Liftbetreibers reichen", erklärt er. "Inwieweit muss der Verein für die Sicherheit auf dem Skihang sorgen und dafür, dass keiner stürzt?" Der Fall dürfte in dieser Hinsicht auch bundesweit Beachtung finden, ist der Anwalt sich sicher.