SZ + Zittau
Merken

Haben Stadträte ihre Pflichten missachtet?

AfD, Linke und FW/FUW/FDP sollen mit dem provozierten Abbruch der Zittauer Stadtratssitzung Ende November Vorschriften verletzt haben.

Von Thomas Mielke
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
-
- © Matthias Weber (Archiv)

Der Auszug der Stadträte von AfD, Linken und FW/FUW/FDP am 26. November und der damit verbundene Abbruch der Stadtratssitzung könnte für sie ein Nachspiel haben. "Als ehrenamtlich Tätiger ist ein Stadtrat nach § 19 Abs. 1 SächsGemO zur Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet", teilte Karl Ilg, Leiter der Unteren Rechtsaufsichtbehörde im Landratsamt, auf SZ-Anfrage mit. "Verletzt er diese Pflichten, kann der Stadtrat diese Pflichtverletzung nach § 19 Abs. 4 SächsGemO ahnden, indem er beispielsweise eine Rüge oder eine Belehrung ausspricht bis hin zu Extremfällen, insbesondere im Wiederholungsfall, wonach ein Ordnungsgeld bis zu 500 Euro auferlegt werden kann."

Ihre Angebote werden geladen...