Der Auszug der Stadträte von AfD, Linken und FW/FUW/FDP am 26. November und der damit verbundene Abbruch der Stadtratssitzung könnte für sie ein Nachspiel haben. "Als ehrenamtlich Tätiger ist ein Stadtrat nach § 19 Abs. 1 SächsGemO zur Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet", teilte Karl Ilg, Leiter der Unteren Rechtsaufsichtbehörde im Landratsamt, auf SZ-Anfrage mit. "Verletzt er diese Pflichten, kann der Stadtrat diese Pflichtverletzung nach § 19 Abs. 4 SächsGemO ahnden, indem er beispielsweise eine Rüge oder eine Belehrung ausspricht bis hin zu Extremfällen, insbesondere im Wiederholungsfall, wonach ein Ordnungsgeld bis zu 500 Euro auferlegt werden kann."
Zu den Pflichten gehört es laut Paragraph 35 der Sächsischen Gemeindeordnung, an den Sitzungen teilzunehmen. Ausnahmen gelten bei triftigen persönlichen Gründen wie Krankheit oder aus beruflichen Gründen. "Ein wichtiger Grund für das Fernbleiben der Sitzung ist regelmäßig nicht anzuerkennen, wenn das Fernbleiben Ausdruck von Meinungsverschiedenheiten politischer oder rechtlicher Art ist, oder wenn es andere Ratsmitglieder oder den Rat im Ganzen oder dessen Vorsitzenden zu einem bestimmten Verhalten veranlassen oder zwingen soll", teilte Ilg mit Bezug auf die abgebrochene Zittauer Sitzung und mit Verweis auf Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit. Und: "Rechtliche oder politische Auseinandersetzungen rechtfertigen es nicht, „aus Protest“ den Sitzungen fernzubleiben oder diese zu verlassen."
In einer Besprechung des Ältestenrates hatten AfD, Linke und FFF das Verlassen der Sitzung für den Fall angekündigt, dass ihrem Wunsch auf Verlegung von zwei Beschlüssen auf der Tagesordnung nach hinten nicht stattgegeben wird. Hintergrund war, dass sie wegen des Fehlens von Mitgliedern ihrer Fraktion zu diesem Zeitpunkt anders als üblich nicht die Mehrheit hatten und die ihnen unliebsame Beschlüsse wie den zum Nachfolgeprozess der Kulturhauptstadt nicht verhindern konnten. Sie hofften, dass ein Mitglied später kommen und so die Mehrheitsverhältnisse wieder hergestellt würden. Die Tagesordnung wurde nicht geändert.
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