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Tierpark-Klage: Beschluss erst nach Ostern

Die Zittauer wollen gerichtlich durchsetzen, dass ihr Tierpark wieder öffnen darf. So schnell wird das Bautzner Gericht aber nicht darüber entscheiden.

Von Jan Lange
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Aktuell ist der Tierpark Zittau wieder geschlossen.
Aktuell ist der Tierpark Zittau wieder geschlossen. © Matthias Weber (Archiv)

Erst am Dienstag entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG), dass das in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung von Sachsen festgelegte Öffnungsverbot nicht für Babyfachmärkte gilt. Eine ähnliche Entscheidung erhofft sich auch der Zittauer Tierpark. Er will gerichtlich durchsetzen, wieder öffnen zu dürfen - trotz hoher Inzidenzwerte.

Über den Eilantrag gegen die Rückfallregel wird aber wohl erst nach Ostern entschieden. Das OVG hat den Freistaat um Stellungnahme gebeten, wie der stellvertretende Pressesprecher Torsten Ranft der SZ bestätigt. Der Freistaat habe zwei Wochen Zeit, sich zu dem Eilantrag zu äußern, informiert der Zittauer Rechtsanwalt Thomas Schwitzky. Seine Kanzlei vertritt den Tierpark Zittau in dieser Sache.

Der Eilantrag wurde am Montag beim OVG eingereicht. Die Frist für den Freistaat, Stellung zu nehmen, läuft damit nach Ostern aus. Mit einer Entscheidung der Bautzner Richter ist deshalb auch erst dann zu rechnen.

Der Tierpark Zittau muss wahrscheinlich nicht so lange warten, bis er wieder für Besucher offen ist. Denn Sachsens Landesregierung will in der neuen Corona-Schutz-Verordnung regeln, dass Zoos und Tierparks mit einer Testpflicht und Hygienekonzepten öffnen dürfen - unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Die neue Corona-Schutz-Verordnung soll Anfang nächster Woche beschlossen werden und ab dem 1. April gelten.

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