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Nächste Instanz beschäftigt sich mit Todesfahrer

Ein junger Pole, der in einem deutschen Dorf bei Zittau lebte, ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Nun legte er Berufung ein.

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Das Urteil gegen den Todesfahrer ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil gegen den Todesfahrer ist noch nicht rechtskräftig. © KPP Zgorzelec (Archiv)

Die polnische Justiz muss sich erneut mit dem schweren Unfall am 6. Juni 2021 auf der Verbindungsstraße zwischen Bogatynia (Reichenau) und Zgorzelec (Görlitz) - direkt hinter der Grenze zwischen Zittau und Görlitz - beschäftigen. Der Unfallfahrer hat das Urteil der ersten Instanz nicht anerkannt und ist in Berufung gegangen. Das teilte Tomasz Skowron, Richter und Sprecher des Bezirksgerichts in Jelena Gora, auf SZ-Anfrage mit.

Das Bezirksgericht Zgorzelec hatte den jungen Mann, der in einem Dorf auf deutscher Seite bei Zittau lebte, in erster Instanz Ende vergangenen Jahres zu acht Jahren Haft, dem lebenslänglichen Entzug der Fahrerlaubnis und Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er am 6. Juni 2021 mit überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol im Blut auf der Straße in den Gegenverkehr fuhr und sein Auto mit einem Passat einer Familie kollidierte. Dabei starb ein dreijähriger Junge. Eine 29-jährige schwangere Frau wurde schwer, weitere Beteiligte wurden leicht verletzt. (SZ)