Zittau
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Eine Baustelle ohne Ampel und Schilder

Die Leipziger Straße in Zittau ist derzeit halbseitig gesperrt. Nur wie wird hier der Verkehr geregelt? Ein Stadtgespräch.

Von Dietmar Rößler
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Vorsicht und Rücksicht: Die Baustelle auf der Leipziger Straße in Zittau bedarf Paragraf 1 der StVO.
Vorsicht und Rücksicht: Die Baustelle auf der Leipziger Straße in Zittau bedarf Paragraf 1 der StVO. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Die Sperrung einer Straße ist in Deutschland eigentlich ein umständlicher Prozess. Nicht selten wundert man sich, wenn selbst bei einer selten befahrenen Straße wegen einer kurzen Schmalstelle eine Baustellenampel den Verkehr eher behindert als regelt.

Sicherheit geht vor. Deshalb werden solche regelnden Maßnahmen allgemein verstanden und akzeptiert. Dass Verkehrseinschränkungen allerdings auch einfacher gehen, zeigt sich derzeit an der Leipziger Straße in Zittau.

Als Teil der S146 ist diese eher keine selten befahrene, aber seit Längerem mit Bauzäunen halbseitig gesperrt. Einfach so. Und die Fahrzeuge passieren unreguliert. Keine Ampel, minimale Beschilderung. Quasi nach Paragraf 1 der StVO, in der steht: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Eine Bushaltebucht entspannt die Lage etwas. Und größere Unstimmigkeiten oder Unfälle gab es bisher nicht. Die Frage ist, ob hier ein geheimer Modellversuch stattfindet. Und wenn es ohne Ampel und aufwendiger Beschilderung weiterhin so gut läuft, kopieren möglicherweise bald auch andere Kommunen dieses vereinfachte Verfahren.