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Was der neue Bußgeldkatalog für die Stadtkassen bedeutet

Der neue Knöllchen-Katalog bestraft Parksünder und Raser härter. Füllt ihr Geld nun die Kassen von Ebersbach-Neugersdorf, Löbau und Zittau?

Von Matthias Klaus & Markus van Appeldorn
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Der ungebetene Gruß am Scheibenwischer wird künftig teurer.
Der ungebetene Gruß am Scheibenwischer wird künftig teurer. ©  Christian Juppe

Wer sein Auto falsch parkt oder schneller fährt als erlaubt, der muss künftig viel tiefer in die Tasche greifen. Nach langen Hin und Her und Streit zwischen Bund und Ländern, gibt es jetzt einen neuen Bußgeldkatalog. Der Bundesrat hat beschlossen, ab dem heutigen Dienstag gilt demnach der neue Katalog. Beispiele daraus: Wer sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt in Zukunft 25 statt aktuell 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es künftig 50 statt 35 Euro. Teurer wird es für alle, die unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Das kostet bald 55 statt 35 Euro. Die Städte im Südkreis sind zurückhaltend damit, eventuelle Mehreinnahmen dadurch im Haushalt einzuplanen.

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