Vor dem Landgericht Görlitz startet am Dienstagmorgen, 2. März um 9.30 das Berufungsverfahren gegen drei Zittauer "Ringraser". Das Zittauer Amtsgericht hatte zwei der jungen Männer im September 2020 als Fahrer wegen eines "Verbotenen Kraftfahrzeugrennens" zu Haftstrafen verurteilt. Der dritte Angeklagte war als Beifahrer eines der beiden beteiligten Fahrzeuge freigesprochen worden. Sowohl die Verteidigung der beiden Verurteilten, als auch die Staatsanwaltschaft im Falle des Freispruchs waren gegen die Urteile in Berufung gegangen.
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