Ein feiner Wildschweinbraten aus den heimischen Wäldern? Auf den muss im Kreis Görlitz verzichten, wer kein Jäger ist und sich seinen Braten nicht selbst erlegen kann. So will es eine Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP): Die Jäger selbst dürfen das Fleisch der erlegten Tiere essen, die nicht mit dem ASP-Virus infiziert sind. An den Nachbarn oder an Gaststätten verkaufen aber dürfen sie es nicht. "Das verstehe, wer will", ärgern sich die Mitglieder vom Jagdverband Oberlausitz. Die Erklärung kommt vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Kreises Görlitz.
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