In den sozialen Netzwerken machen gerade ein paar Zeilen die Runde, die das Dilemma ganz gut verdeutlichen: "Frau X. hat 10 Uhr einen Termin zum Schnelltest. 8 Uhr geht sie in den Supermarkt, 9 Uhr geht sie in die Drogerie, 9.30 Uhr ist sie in der Sparkasse, 9.45 Uhr beim Bäcker. Der Schnelltest um 10 Uhr ist negativ. Jetzt kann sie endlich ins Schuhgeschäft." Es gibt Anordnungen in der Corona-Schutz-Verordnung, die nur schwer zu verstehen sind, die teilweise auch unlogisch erscheinen. Warum ist das so? Die SZ hat Fragen von Betroffenen an das sächsische Sozialministerium weitergeleitet.
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