Merken

Zu betrunken, um sich zu erinnern

Zwei Männer aus Waldheim sollen gestohlen, Gegenstände beschädigt und gezündelt haben. Jetzt fiel das Urteil.

 3 Min.
Teilen
Folgen
Symbolfoto
Symbolfoto © dpa

Von Helene Krause

Döbeln. In der Nacht zum 12. April 2017 sollen ein 20- und ein 22-Jähriger in der Gartenanlage „Richzenhain“ in Waldheim in Lauben eingedrungen sein, Gegenstände zerstört und Bier gestohlen haben. Und als wäre das noch nicht genug, sollen sie noch ein Gartentrampolin und eine Laube angezündet haben. Die Laube brannte bis auf die Grundmauern ab. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von rund 10 000 Euro.

Wegen der Taten stand das Duo schon im August 2018 vorm Schöffengericht des Amtsgerichts Döbeln. An die Vorfälle erinnerten sie sich jedoch nicht. „Wir waren zu betrunken“, sagten sie damals. Gleiches gaben sie auch in der Fortsetzungsverhandlung Mitte Februar 2019 an. Wegen des schlechten Erinnerungsvermögens der Beschuldigten und weil in der ersten Verhandlung eine ungeklärte DNA-Spur zur Sprache kam, die vermutlich dem 20-Jährigen gehörte und ausgewertet werden musste, war der Prozess 2018 vorübergehend ausgesetzt worden.

In der Fortsetzungsverhandlung Mitte Februar dieses Jahres schilderten Zeugen, die Angeklagten hätten ihnen gestanden, dass sie in der abgebrannten Laube gewesen seien, dort Bier getrunken und geraucht hätten. Der Brandursachenermittler vom LKA Chemnitz Ronald Dürre ging in seinem Gutachten davon aus, dass der Brand durch eine Zigarettenkippe aber auch durch einen technischen Defekt entstanden sein könnte (DA berichtete).

Am dritten Verhandlungstag wurde die Mutter des 22-jährigen Angeklagten als Zeugin befragt. Sie schilderte, wie ihr Sohn und der Mitangeklagte am frühen Morgen des 12. April in ihre Wohnung gekommen seien. „Sie waren so betrunken, dass sie beim Schuheausziehen nicht stehen konnten“, sagte sie. „Sie hatten Flaschen in den Händen.“ Ob in den Flaschen Bier oder Schnaps war, daran konnte sie sich nicht mehr erinnern. 

Weitere Zeugen konnten nicht zur Aufklärung der Brandstiftung beitragen. Alle sagten, dass die Beschuldigten am Tatabend sturzbetrunken waren und zugegeben hätten, dass sie in der Laube waren, die später abbrannte, und dort getrunken und geraucht hätten. Unter den Zeugen war auch ein in Waldheim bekannter Kleinkrimineller, der schon wegen des Diebstahls des Pumpenbübchens vor Gericht stand. Ihn hatten Zeugen in der zweiten Verhandlung genannt. Allerdings kannten sie nur seinen Vornamen. 

Der Kleinkriminelle hatte über Facebook und von einem Kumpel von der Brandstiftung in der Gartenanlage erfahren. Er stellte eigene Ermittlungen zu den Vorfällen an. Seine Schwester ist mit der Enkelin der geschädigten Laubenbesitzerin befreundet. Sie hatte ihn gebeten, sich in Waldheim umzuhören. Von seinem Kumpel erfuhr er, wer der vermutliche Täter sei. Als er den Mann aufsuchte, kam heraus, dass der nur am Tatabend mit den Angeklagten zusammen war. In der Gartenanlage war er nicht. So schilderte es der Kleinkriminelle als Zeuge.

Die ungeklärte DNA-Spur, das kam in der zweiten Fortsetzungsverhandlung ebenfalls zur Sprache, konnte dem 20-jährigen Angeklagten zugeordnet werden. Vorbestraft sind beide Beschuldigte bisher nicht.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Marion Zöllner verurteilte die Beschuldigten wegen Diebstahl und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Die Brandstiftung konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. „Es war nicht feststellbar, wie der Brand entstanden ist“, sagte Richterin Zöllner in der Urteilsbegründung. Das gleiche Urteil hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Verteidiger des 20-Jährigen Thomas Fischer aus Döbeln forderte für seinen Mandanten eine Verwarnung oder eine Weisung nach Jugendrecht. Die Verteidigerin des 22-Jährigen Mandy Schützel aus Hartha wollte für ihren Mandanten einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr lokale Nachrichten unter:

www.sächsische.de/doebeln