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Zugang zu Schwammhaus erzwungen

Weil die Eigentümerin nicht mit der Stadt kooperiert, rückten Schlüsseldienst und Polizei an.

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© Claudia Hübschmann

Von Udo Lemke

Meißen. Was muss passieren, dass die Stadt den Schlüsseldienst, begleitet von Polizisten, zu einem Haus schickt und die Tür öffnen lässt, um sich Zutritt zu verschaffen? Die Eigentümer lassen das Gebäude verfallen? Das reicht noch nicht. Es muss eine Gefahr von dem Haus ausgehen. Etwa, wenn Dachziegel oder andere Bauteile auf die Passanten zu stürzen drohen. Oder, wenn der Echte Hausschwamm in dem Haus vermutet wird. Dieser Pilz ist so aggressiv, dass er nicht nur Balken und Dielen zerfrisst, sondern auch durch Mauern wächst und auf Nachbargebäude übergreifen kann. Deshalb schreibt die sächsische Bauordnung auch seine zwingende Beseitigung vor.

Auf das Haus Görnische Gasse 32 trifft beides zu. Nach wie vor können Fassadenteile herabstürzen, und der Nachbar in der Görnischen Gasse 33, Walter Hannot, hat durch das Institut für Holztechnologie Dresden den wissenschaftlichen Nachweis für den Befall mit Echtem Hausschwamm erbringen lassen (SZ berichtete).

Daraufhin forderte die Stadtverwaltung die Eigentümerin des Hauses, Katharina Mooser aus Bruckmühl im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, auf, ein Fachgutachten anfertigen und den Hausschwamm beseitigen zu lassen. Der ersten Auflage ist die Besitzerin nach Auskunft der Stadtverwaltung nachgekommen, der zweiten offenkundig nicht. Darauf lässt die eingangs geschilderte Aktion schließen, die nach SZ-Informationen am Dienstag, dem 14. August über die Bühne ging. Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung erklärte Michael Eckardt von der Pressestelle, dass „durch die untere Bauaufsichtsbehörde alle notwendigen Schritte zur Durchführung einer Ersatzvornahme veranlasst“ worden sind. Das heißt: Die Stadt ordnet Notsicherungsmaßnahmen an und beauftragt Firmen zu deren Umsetzung.

Was konkret zu tun ist, beschreibt, Eberhard Graubner, der gegenüber der Görnischen Gasse 32 ein Haus hat: „Das Loch im Dach ist immer noch drin. Seit zehn Jahren regnet es rein.“ Dieses und eventuell weitere Löcher sollen jetzt geschlossen werden. Dazu ist am Freitag, dem 24. August ein Gerüst an der Fassade gestellt worden. An der Rückseite des Hauses, so Gerhard Graubner, zur Webergasse hin, soll es nach seiner Auskunft in der kommenden Woche gestellt werden. Mit der Schließung der Dachhaut wird das weitere Durchnässen des Gebäudes verhindert.

Damit ist allerdings der festgestellte Hausschwamm noch nicht beseitigt. Der sichtbare Befall solle herausgeschnitten werden, erklärt Walter Hannot, der das benachbarte Haus Görnische Gasse 33 gerade saniert. Damit ist aber keine Garantie gegeben, dass der Hausschwamm wieder ausbricht. „In meinem Haus in der Rosengasse 7 war der sichtbare Befall auch herausgeschnitten worden, als ich das Haus gekauft hatte, hatte der Schwamm alle Decken zerstört, sodass man vom Erdgeschoss den Himmel sehen konnte.“

Weil Walter Hannot nach wie vor ein Übergreifen des Schwamms auf sein Haus in der Görnische Gasse 33 befürchtete, klagte er vor dem Landgericht Dresden gegen Katharina Mooser. Dieses entschied am 27. Juli: „Die Beklagte wird verurteilt, den Echten Hausschwamm an den von diesem befallenen Gebäudeteilen auf dem Grundstück Meißen, Flurstück 29/4 In Meißen, insbesondere in der Holzbalkendecke im zweiten Obergeschoss sowie im Fußboden des Dachgeschosses zu beseitigen.“ Die Einspruchsfrist für dieses Urteil endet Ende August.

Die Stadt Meißen hat seit 1990 erst zwei Mal die Zwangsmaßnahme der Ersatzvornahme eingesetzt. Nun bleibt abzuwarten, ob sie sich am Ende hier damit durchsetzt.