Riesa. Rache kann bekanntlich süß sein. Sie kann einen aber auch extrem teuer zu stehen kommen, wie jetzt ein 29-Jähriger erfahren musste. Der junge Mann ließ sich im Oktober vergangenen Jahres eine Revanche der besonderen Art einfallen – und muss dafür nun ins Gefängnis.
Stein des Anstoßes war ein böses Gerücht, das ein 19-jähriger Bekannter angeblich über den Angeklagten verbreitet haben soll: Er würde kleine Kinder abfüllen und sexuell belästigen. Das wollte der 29-Jährige nicht auf sich sitzenlassen: Als die beiden sich bei einer Feier am Alten Pfarrweg in Riesa wiedersahen, stellte er den zehn Jahre Jüngeren zur Rede. Der stritt die Vorwürfe ab. Daraufhin eskalierte die Lage: Wie mehrere Zeugen bei Gericht bestätigten, zwang der Angeklagte sein Gegenüber, eine Flasche Bier auf Ex zu trinken. Wenn er das nicht tue, werde er ihn mit einem Fahrradschloss am nächsten Baum aufhängen.
Nachdem das Opfer der Drohung nachgegeben und ein halbes Bier getrunken hatte, ging der 29-Jährige noch einen Schritt weiter und wollte ihn zum Schnapstrinken zwingen. Das Fahrradschloss legte er ihm dabei um den Hals und drohte erneut, ihn aufzuhängen. Als der junge Mann sich weigerte, den Schnaps zu trinken, verschränkte ein dritter Mann ihm die Arme hinter dem Hals. Der 29-Jährige versuchte nun, ihm den Alkohol in den Mund zu schütten. Erst als eine Zeugin des Streits dazwischen ging, ließen die beiden Peiniger von ihrem Opfer ab.
Es war nicht der einzige Anklagepunkt, weswegen sich der 29-Jährige vor dem Amtsgericht in Riesa verantworten musste. Im Juli dieses Jahres hatte er außerdem nach einem Streit die Wohnungstür seiner Freundin eingetreten. Als diese ins Bad flüchtete, randalierte er in der Wohnung und stahl anschließend das Portemonnaie und eine Schachtel Zigaretten. Dass der Mann seit zehn Jahren an einem Alkoholproblem leidet und bei beiden Taten stark alkoholisiert war, war für die Richterin angesichts zahlreicher Vorstrafen wegen Diebstahls, Betrugs und Trunkenheit im Verkehr kein Grund zur Milde.
Jemandem gegen seinen Willen Alkohol einzuflößen, das sei „wirklich schlimm“ und eine Form von versuchter Körperverletzung. Sie verurteilte den 29-Jährigen deshalb zu einer Haftstrafe von sieben Monaten und riet ihm dringend dazu, sein Alkoholproblem anzugehen: „Es ist nicht so, dass Sie 50 wären. Da kann man noch was machen!“ Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. (stl)