Von Peggy Zill
Coswig. Das Schild am Elberadweg, auf dem die Gäste sonst begrüßt und mit Angeboten in den Elbgarten gelockt werden, verrät schon, dass hier etwas im Argen liegt. Aufgrund einer Verordnung der Stadt Coswig sei es untersagt, den Elbgarten ganzjährig zu öffnen, steht dort zu lesen. Vom 11. November bis zum 31. März dürfe man deshalb nicht für die Gäste arbeiten. „Danke Stadt Coswig!“
Vor einigen Tagen flatterte ein Brief von der Stadtverwaltung ein. Darin wurde Skopis mitgeteilt, dass sie ihren Biergarten im Winter schließen müssen. „Wir sind seit Jahrzehnten täglich für unsere Gäste da und nun wird uns eine Zwangspause auferlegt. Es tut uns sehr leid für unser hervorragendes Personal, für alle Lieferanten und vor allem aber für die vielen Gäste, die uns auch in der kalten Jahreszeit die Treue gehalten haben“, schreiben Skopis auf ihrer Facebook-Seite. Denn seit 1996 hätte man ganzjährig geöffnet. Es gab Festtagsessen zu Weihnachten, Silvester- und Faschingsfeiern sowie Valentinstagsmenüs. „Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um diese Regelung noch zu ändern und informieren Sie sofort, wenn sich etwas anderes ergibt“, kündigen Skopis im Internet an.
Die Stadt will sich zum Thema auf SZ-Nachfrage nicht öffentlich äußern, weil es sich um ein behördliches Verfahren handle und verweist stattdessen auf alte Stadtratsbeschlüsse.
Probleme gab es in der Vergangenheit mit ein paar Gebäuden auf dem Grundstück am Tännichthaus. Der Elbgarten gehört zum sogenannten Außenbereich und ist als Grünfläche ausgewiesen. Dort ist das Bauen grundsätzlich verboten. Umgeben ist der Biergarten von einem Gewerbegebiet und der S 84. Früher war auf dem Gelände eine Gärtnerei. Nun stehen auf dem Grundstück mehrere größere und kleinere Gebäude und Hütten. Die sind über die Jahre entstanden. Gäste können in drei Ferienhäusern übernachten. Es gibt ein Festzelt und einen Zwischenbau an der Küche, in dem es sich die Gäste auch bei schlechtem Wetter gemütlich machen können. Bereits vor Jahren mussten Skopis ein paar Bauten wegreißen, weil es dafür keine Baugenehmigung gab.
Mit der Stadt wurde 2011 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Weiternutzung der Sommerwirtschaft sichern sollte. Später, so heißt es in einem Beschluss des Stadtrates, sollte der Flächennutzungsplan geändert werden, um bestimmte Baumaßnahmen nachträglich zu legalisieren. Perspektivisch sei dies in fünf bis zehn Jahren möglich. Also frühestens ab diesem Jahr. Sobald ein entsprechender Bedarf für das gesamte Coswiger Stadtgebiet besteht.
Was das mit den Öffnungszeiten zu tun hat, beantwortet die Stadt nicht. Und auch Skopis halten sich zurück. Auf ihrer Facebookseite erklären sie jedoch, dass laut Stadtverwaltung eine Gastronomie im Außenbereich nur halbjährig zulässig sei.
Unterdessen hat man sich mit den Verantwortlichen im Rathaus wohl geeinigt. Die Tafel am Elberadweg ist abgewischt. Nur auf der Rückseite, von Coswig kommend, wird noch über die verordnete Zwangspause geschimpft.