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Straftaten beim Nazi-Konzert

Die Polizei hat am Wochenende bei einem Rechtsrockkonzert in Mücka kontrolliert. Dabei fand sie ein verfassungsfeindliches Symbol und weitere Dinge.

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© dpa

Die Polizei hat im Zusammenhang mit einem Rechtsrockkonzert in Mücka am Wochenende einen 39-jährigen Deutschen erwischt, der offen ein Tattoo eines verbotenen, verfassungswidrigen Symbols zur Schau trug. Laut Polizeidirektion Görlitz war der Mann  auf dem Weg zu dem Konzert. Gegen ihn wurde Anzeige erstattet, zudem musste er das Zeichen sofort abdecken. Der polizeiliche Staatsschutz der Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.

Insgesamt überprüften die Beamten von Sonnabendnachmittag bis Sonntagfrüh 70 Autos und 46 Personen. Beamte des Polizeireviers Görlitz, der Einsatzzüge der Polizeidirektion sowie der Diensthundestaffel der Polizeidirektion waren rund zehn Stunden im Einsatz. Mit insgesamt zwei festgestellten Straftaten und einer Verkehrsordnungswidrigkeit zieht die Polizei positive Bilanz.

Bei einer dieser Kontrollen fanden die Polizisten im Kofferraum eines Autos einer 41-jährigen Deutschen, welche ebenso zu dem Konzert wollte, 24 CDs, bei denen nicht geklärt werden konnte, ob es sich um indizierte, sprich um verbotene Musikstücke handelte. Die Beamten stellten die Tonträger wurden sicher und übergaben sie an den polizeilichen Staatsschutz, der sie nun prüft.

Polizisten stoppten einen 53-Jährigen. Dieser war mit seinem Audi unterwegs und offenbar angetrunken. Ein Test ergab bei diesem umgerechnet 2,1 Promille. Die Polizei stoppte die Alkoholfahrt. Den Anhaltspunkten nach war er nicht auf dem Weg zu dem Konzert. Es folgte eine Blutentnahme. Den Führerschein ist der Mann los. Es wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet.

Bei einem 22-jährigen deutschen Citroen-Fahrer stellten die Beamten fest, dass dieser offenbar unter Drogeneinfluss stand. Ein Test schlug auf Cannabis an. Die Polizisten ordneten eine Blutentnahme an. Der Mann muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Die Anzeige wurde zur Ahndung an die zuständige Bußgeldstelle gesandt.

Weitere Verstöße haben die Polizisten im Zuge des Einsatzes nicht festgestellt. (SZ)

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