Bautzen
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Zwei Ukrainer als Schwarzarbeiter entlarvt

Weil sie nicht über die polnische Grenze kamen, machten die Männer auf dem Autobahnparkplatz bei Bautzen eine Pause – wo Bundespolizisten sie kontrollierten.

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Bundespolizisten haben jetzt bei Bautzen zwei Schwarzarbeiter entlatvt.
Bundespolizisten haben jetzt bei Bautzen zwei Schwarzarbeiter entlatvt. © Archiv/Jan Huebner

Bautzen. Zwei Ukrainer hat die Bundespolizei am Freitag in Gewahsam genommen. Es hatte sich herausgestellt, dass die Männer im Alter von 29 und 35 Jahren illegal in Deutschland gearbeitet hatten.

Die Beamten kontrollierten beide Männer am Freitagvormittag auf dem Autobahnrastplatz bei Bautzen. Sie schliefen in einem Opel Vivaro. Es stellte sich heraus, dass sich beide auf dem Nachhauseweg befanden, nachdem sie längere Zeit bei einer bayerischen Baufirma gearbeitet hatten.

Aufgrund der aktuellen Reisebestimmungen konnten sie nicht nach Polen einreisen und wollten es nun über Österreich versuchen. Vorher hatten sie aber noch eine Pause eingelegt. Den Beamten konnten die Zwei zwar gültige Reisepässe vorlegen, aber keine Dokumente, die die Erwerbstätigkeit gestatten. Außerdem hatten die beiden Ukrainer insgesamt über 4.700,00 Euro Schwarzarbeitslohn dabei. Die Männer wurden in Gewahrsam genommen und an die Landespolizei übergeben. Diese wird die weiteren Ermittlungen leiten. (SZ)

Verbotsschild und Absperrband angebracht

Bautzen. Groben Unfug haben Unbekannte in der Nacht zu Sonntag auf einem Spielplatz in der Bautzener Lessingstraße getrieben: Sie sperrten das Areal mit einem rot-weißen Flatterband ab und brachten ein gefälschtes Verbotsschild an. Danach hätte der Landkreis die Spielplatznutzung verboten. Wegen dieser Amtsanmaßung haben sich die Tater nun strafbar gemacht.  Die Ermittlungen zu dem Fall übernahm der Kriminaldienst des Polizeireviers Bautzen. 

Mopedfahrer ignoriert polizeiliches Verbot

Cunewalde. Völlig uneinsichtig war am Sonntagabend ein Mopedfahrer im Cunewader Ortsteil Schönberg. Eine Polizeistreife erwischte den 17-Jährigen, als er mit einem unversicherten Moped durch den Ort fuhr. Das Versicherungskennzeichen war von 1999 und damit schon lange ungültig.  Einen aktuellen Versicherungsnachweis konnte der Jugendliche nicht vorweisen. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige. Doch eine halbe Stunde sahen die Beamten, dass er sich erneut auf das Moped gesetzt hatte. Erneut wurde ihm die Weiterfahrt verboten und angedroht, das Moped zu beschlagnahmen. 

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