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Gericht stuft rechte Plakate als Volksverhetzung ein

Die Wahlplakate der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" sorgen weiter für Schlagzeilen: Nun müssen sie auch in Zwickau abgehängt werden.

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Die umstrittenenen Wahlplakate der Splitterpartei "III Weg" müssen in Zwickau abgehängt werden.
Die umstrittenenen Wahlplakate der Splitterpartei "III Weg" müssen in Zwickau abgehängt werden. © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild

Zwickau. Die "Hängt die Grünen"-Plakate müssen nun auch in Zwickau abgehängt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) gab einem Eilantrag der Stadt Zwickau statt. Das Bautzner Gericht hat am Dienstag die Plakate als Volksverhetzung eingestuft.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte zuvor entschieden, dass Plakate mit diesem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. An dem Urteil gab es bundesweit Kritik. Zwickau hatte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt - und die Grünen fleißig eigene Plakate aufgehängt, um die der rechtsextremen Partei aus der Stadt zu verdrängen.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Die Beschwerde der Stadt Zwickau hatte in zweiter Instanz Erfolg, weil die Plakate laut OVG eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. Zwar gewährleiste die Meinungsfreiheit auch das Recht, in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern. In diesem Fall müsse die Meinungsfreiheit aber hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten, heißt es. Ob das Plakat einen ernstgemeinten Aufruf zur Tötung von Menschen enthält, ließ das Gericht allerdings offen.

Das Plakat erfülle aber den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung, heißt es in der Begründung weiter. Das Plakat sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören.

Die provokanten Plakate waren in Sachsen und Bayern auftaucht. Das Landgericht München I hatte dem Dritten Weg am Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden. Strafrechtlich hatte zunächst die Staatsanwaltschaft in München wegen der Plakate der rechtsextremen Partei ermittelt, und angeblich auch zahlreiche Plakate als Beweismittel beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft in Zwickau hatte zunächst keinen Straftatverdacht gesehen, wurde dann aber von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden angewiesen, die Sache nochmals zu überprüfen, Tage vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz. (SZ/hej/lex mit dpa)