Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

13-Jährige missbraucht

Ein 29-Jähriger hat mit dem Mädchen geschlafen. Wie alt sie war, will er nicht gewusst haben.

Teilen
Folgen
NEU!

Von Peggy Zill

Weil er mit einer erst 13-Jährigen geschlafen hat, stand gestern ein 29-jähriger Roßweiner vor dem Döbelner Amtsgericht, angeklagt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Der Fensterbauer gab zu, dass es Geschlechtsverkehr gab. Das Mädchen hätte ihn gefragt, ob es bei ihm übernachten könne. Dann sei eins zum anderen gekommen. „Wie alt sie war, wusste ich nicht. Als ich es erfahren habe, habe ich sofort den Kontakt abgebrochen.“ Die beiden kannten sich erst wenige Monate. Er will lediglich gewusst haben, dass sie noch zur Schule geht. „Wenn die Eltern erlauben, dass sie bei einem fast 30-Jährigen schlafen darf, dann gehe ich davon aus, dass sie älter ist“, erklärte der Angeklagte. Ihren Eltern hatte das Mädchen erzählt, dass sie bei einer Freundin übernachten wird. Diese brachte sie dann zum Angeklagten und holte sie auch morgens wieder ab.

„In den Akten steht, dass sie vorher einen Trickfilm geschaut haben. Hätte man da nicht stutzig werden müssen?“, fragte die Staatsanwältin. Übers Alter habe man nicht geredet, erwiderte der Angeklagte.

Das Opfer hingegen erzählte im Zeugenstand, dass sie dem 29-Jährigen durchaus mitgeteilt habe, dass sie erst 13 ist. Auch eine Freundin, mit der der Angeklagte ebenfalls geschlafen hatte, soll es ihm erzählt haben.

Der Angeklagte ist zwölfmal vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls, Wohnungseinbruch, Hehlerei und Körperverletzung. Der dreifache Vater saß auch schon im Gefängnis. Weil der Mann immer schnell rückfällig geworden ist und auch keinen einsichtigen Eindruck vor Gericht hinterlassen hat, plädiert die Staatsanwältin für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Verteidiger wies darauf hin, dass das Mädchen optisch einen älteren Eindruck hinterlasse und ihre Aussage, sie habe dem Roßweiner gesagt, wie alt sie sei, sei wenig glaubhaft. Darum forderte der Anwalt einen Freispruch. Ein Teil der Initiative sei schließlich auch von der Geschädigten ausgegangen.

Das Schöffengericht verurteilte den 29-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren – ohne Bewährung. „Wir sind davon überzeugt, dass im Vorfeld über das Alter gesprochen wurde“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Man könne sich darüber streiten, welchen Anteil die 13-Jährige an dem Geschehen hatte. „Fest steht, dass sie ein Kind war. Sie hätten sie heimschicken müssen, selbst wenn sie sich ‚anbietet‘. Das schreibt der Gesetzgeber so vor“, so die Richterin weiter.

Weil der Angeklagte strafrechtlich bereits mehrmals in Erscheinung getreten ist, kommt eine Bewährungsstrafe nicht infrage. Zumindest seien bei dem Mädchen keine Folgeschäden eingetreten, weshalb von einem minderschweren Fall ausgegangen wird.