Gasvergleich 2024 - Übersicht aller günstigen Gasanbieter - Jetzt wechseln!

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Ein Angebot der Heidorn GmbH

Etwa die Hälfte der deutschen Haushalte verwendet den fossilen Energieträger Gas zum Heizen und zur Bereitung von Warmwasser. Allerdings sind die Gaspreise recht volatil. Damit sind die erheblichen Schwankungen des Gaspreises gemeint, die von den Gasanbietern mit einiger Verzögerung und in unterschiedlichem Maße an die Verbraucher weitergegeben werden. Gerade wegen dieses Szenarios lohnt es sich, von Zeit zu Zeit einen Gaspreisvergleich (kürzer: Gasvergleich) durchzuführen. Einen solchen Preisvergleich für Gas können Sie mithilfe des Gasrechners schnell online erledigen. Es handelt sich dabei um eine sehr praktische, webbasierte Software, die unter den vielen verschiedenen und ständig wechselnden Angeboten immer mehrere, gerade besonders günstige Gasanbieter herausfiltert. Direkt nach dem Gasvergleich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gasanbieter zu wechseln.

Gasvergleich 2024: In wenigen Schritten zum günstigen Gasanbieter

Der Gasvergleich als Folge der Liberalisierung des Energiemarktes

Nach der Liberalisierung der Energiemärkte im Jahre 1998 dauerte es noch eine Weile, bis die Verbraucher erstmalig einen Gaspreisvergleich machen. Es braucht Zeit, bis ein Wettbewerb entsteht. Insofern teilten die großen Monopolisten noch längere Zeit den Kuchen unter sich auf. Die Initialzündung für den Gasvergleich darf weitgehend auf die Initiative des Bundeskartellamtes vom 01. April 2006 zurückgeführt werden.

Jährlicher durchschnittlicher Gaspreis (pro kWh) in Deutschland bei einer Abnahme von 20.000 kWh/Vertragsjahr:

Heute stehen wir nun kurz vor der Tausendermarke in Bezug auf die Anzahl der Gasanbieter in Deutschland. Zwischen so vielen verschiedenen Tarifen dürfen Verbraucher jetzt wählen. Keine leichte Aufgabe, oder? Hier hilft der Gaspreisvergleich.

Warum unterscheiden sich die Gaspreise so sehr?

Die Varianz der Gaspreise ist signifikant größer als die der Strompreise. Etwas verständlich wird diese Tatsache, wenn man sich einmal vor Augen führt, wie sich die Gaspreise eigentlich zusammensetzen. Einen wesentlichen Anteil von 25 Prozent macht im Gaspreis das Netzentgelt aus. Die Netzbetreiber erheben erhebliche Gebühren für die Durchleitung des Gases (Grundgebühr) durch ihre Pipelines. Doch der Verdienst der Netzbetreiber ist nach oben gesetzlich gedeckelt. Das ist eine Folge der sogenannten "Erlösobergrenze", die von den Regulierungsbehörden (Beschlusskammern VIII und IX der Bundesnetzagentur) eingeführt wurde. Auf der anderen Seite ist es gerade diese Deckelung, die dafür sorgt, dass die Netzentgelte mit den großen Schwankungen der Gaspreise gar nichts zu tun haben können.

Der zweite hervorstechende Posten des Gaspreises sind Steuern und Abgaben. Dazu gehören beispielsweise die Konzessionsabgabe und die Ökosteuer. Erstere kann als eine Art Wegesteuer aufgefasst werden, die die Kommunen und Gemeinden erheben, weil sie für die Gasleitungen Platz unter Flur zur Verfügung stellen. Selbstverständlich kommt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent noch obendrauf. Auf all diese Gaskosten kann der Energieversorger keinen Einfluss nehmen. Auch günstigen Gasanbietern sind da die Hände gebunden.

Kommen wir nun zu den Beschaffungskosten für das Gas. An dieser Stelle kann der Versorger mit seinem Verhandlungsgeschick und seiner Einkaufstrategie eine ganze Menge an der Gaspreis-Gestaltung zum Vorteil des Endverbrauchers bewirken. Der Einkaufspreis ergibt sich börsentäglich aus den Förder- und Transportkosten. Billig-Gas ist stets eine Folge günstigen Einkaufens durch den Gasanbieter.

"Politische Börsen" sind dafür gut geeignet.Kommt eine Nachricht über neu entdeckte, riesige Gasvorkommen über den Ticker, zucken die empfindsamen Börsianer sofort zusammen und verkaufen zu Spottpreisen all ihre Bestände. Hier wird das inverse Wirtschaftsgesetz "Angebot regelt die Nachfrage" zum Angstfaktor. Wer im Moment des drastisch gesunkenen Gaspreises mutig seine Bestände auffüllt, hat als Gasanbieter am Ende die Nase ganz vorn. Tatsächlich beeinflussen die Beschaffungskosten den Gaspreis mit einer Gewichtung von ungefähr 50 Prozent.

Die folgende Tabelle weist die wesentlichen Komponenten anteilig aus, die an der Gestaltung des Gaspreises beteiligt sind.

  • 25 Prozent: Messungen, Netzentgelte und Abrechnungen
  • 25 Prozent: Steuern und Abgaben (Konzessionsabgabe, Gassteuer, MwSt.)
  • 50 Prozent: Einkauf und Vertrieb

Was den Gaspreis beeinflusst

Betrachtet man den langfristigen Gaspreis-Chart etwas genauer, ist sofort eine saisonale Abhängigkeit erkennbar: Im Winter ist Gas teurer als im Sommer. Diese "physikalische Preisschwankung" hat mit der allgemein bekannten Preisbildung zu tun, die sich durch Angebot und Nachfrage einregelt. Die darüber hinaus preisbestimmenden Faktoren sind:

  • Ölpreisbindung: Eigentlich wurde sie vom Bundesgerichtshof im Frühjahr 2010 aufgehoben. Aber im Unterbewusstsein der Gashändler sind mehr als nur rudimentäre Reste davon erhalten geblieben. Fakt ist, dass der Gaspreis nach wie vor parallel zum Ölpreis steigt oder fällt. Billig-Gas war einmal. Seit Anfang 2016 kletterte der Ölpreis beharrlich von knapp 30 US-Dollar pro Barrel auf mehr als 80 Dollar.
  • Politik: In Deutschland wird nur ein kleiner Teil des hier gehandelten Gases gefördert. Der größte Anteil davon kommt aus den mächtigen Sedimentschichten der niedersächsischen Regionen südlich Bremen, wo Erdgas gleich aus mehreren ausgedehnten Gasfeldern gefördert wird. Die längste Zeit bezog Deutschland Gas überwiegend aus Russland (32 Prozent) und Norwegen (29 Prozent). Auch die Niederlande steuern circa fünf Prozent zu unseren Gasimporten bei. Die schon sehr lange anhaltenden politischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine sind eine ursächliche Komponente für die Volatilität des Gaspreises. Wenn Deutschland zusätzliche Gaslieferanten gewinnt, könnte sich das positiv auf den Preis auswirken.

Ist mein Gastarif zu teuer?

Viele Gaskunden beziehen Ihr Gas schon jahrelang vom Grundversorger. Zwar könnten die Grundversorger ihren Kunden fairerweise von sich aus einen günstigeren Tarif anbieten, aber das tun sie nicht. Sie überlassen es lieber ihren Kunden, die Gastarife per Vergleichsportal zu vergleichen. Dabei das Risiko in Kauf, dass die Verbraucher beim Gaspreisvergleich auf einen günstigeren Anbieter stoßen.

In & 36 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird geregelt, dass jeder Haushalt mit Gas und Strom beliefert wird. Dabei wird die Gasversorgung im Rahmen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) formuliert. Beim Strom ist es entsprechend die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Weit abgelegene Haushalte oder Kunden mit schlechter Bonität (negative Schufa) dürfen hierbei nicht diskriminiert werden, weil jedem Haushalt ein Recht auf Versorgung mit Gas und Strom zugesprochen wird. Solange die Rechnungen pünktlich bezahlt werden, muss der Grundversorger die Kunden in seinem Einzugsbereich gemäß § 36 EnWG beliefern. Wenn sich Zahlungsrückstände von mehr als 100 Euro auftürmen, ist der Grundversorger allerdings aus der Verpflichtung.

Die Folge daraus ist in der Tat, dass Grundversorger immer mal wieder auf Rechnungen sitzen bleiben. Doch dieses Risiko legen die Grundversorger einfach unisono auf all jene Kunden um, die sich im Grundversorgungstarif befinden. Daher empfiehlt es sich, nach anderen Gaslieferanten in der Region Ausschau zu halten, die günstigere Gaspreise zu bieten haben.

ATCHUNG: Wichtiger Hinweis: Im Zuge eines Gasanbieterwechsels ist eine Unterbrechung der Versorgung so gut wie ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus der verpflichtenden Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Für eine gegebenenfalls erforderliche Übergangsfrist (maximal drei Monate) gelten die allgemeinen Bedingungen und Gaspreise des Grundversorgers. Während dieser Zeit sollten Sie die Kündigung einreichen und im Zuge eines Gasanbieter-Vergleichs gegebenenfalls einen Gasanbieterwechsel auf den Weg bringen. Wenn die Kündigung des Grundversorgungstarifs nicht innerhalb dieser drei Monate erfolgt, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit dem teureren Gaspreis zustande.

Mithilfe des Gasanbieter-Vergleichs günstige Gasanbieter finden

Wie oben bereits erläutert, gibt es Gasanbieter, die beim Gas-Einkauf sehr geschickt vorgehen, wobei ein wenig Glück nicht schadet. Dies führt dazu, dass in manchen Regionen besonders günstige Gasanbieter zeitweilig wie Glühwürmchen im Dunkel der Nacht aufglimmen. Bei jenen Gasanbietern, die dauerhaft attraktive Preise bieten können, liegt es aber durchaus an ihren Unternehmensstrukturen, die dies ermöglichen. Da gibt es zunächst "die großen Vier": RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW. Dann gibt es die vielen regionalen Versorger. Das sind meistens größere Stadtwerke. Darüber hinaus sind noch die netzfreien Anbieter zu nennen.

Die Großen betreiben selbst ihre ausgedehnten Netze und kontrollieren so ihren bundesweiten Gastransport. Die regionalen Gasversorger verfügen nur zum Teil über eigene, kleinräumige Netze. Die netzfreien Gasanbieter sind gezwungen, fremde Netze zu mieten – und begeben sich damit in Abhängigkeiten. Diese Diversität stellt aber auch die Basis dafür bereit, dass die Verbraucher schließlich ihre Vorteile aus dem Gaspreisvergleich schöpfen und aus dem großen Pool einen günstigen Gasanbieter herausfiltern können.

Die Vorteile beim Preisvergleich für Gas liegen auf der Hand:

  • Durch regelmäßigen Gasvergleich können Sie jedes Jahr mehrere Hundert Euro einsparen.
  • Mit dem Vergleichsrechner haben Sie eine gute Übersicht über die günstigen Gasanbieter in Ihrer Region.
  • Der Gaspreisvergleich ist für private und gewerbliche Kunden völlig kostenlos und unverbindlich.
  • Der Gaspreis Vergleich ist bequem online durchführbar. Die dahinter stehende Datenbank ist immer auf aktuellstem Stand.
  • Durch den Gaspreisvergleich auf Grundlage des Gasrechners erhalten Sie Kenntnis über besonders günstige Gasanbieter. Gleichzeitig erhalten Sie die Links zu diesen Anbietern und können unmittelbar einen Antrag auf Gaswechsel auf den Weg bringen.

Was es beim Gas-Vergleich zu beachten gibt

Die für alle Kunden entscheidenden Größen sind der Grundpreis und der Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Letzterer ergibt sich aus dem Entgelt für die Netznutzung, dem Einkaufspreis für das Gas und den Transportkosten. Der Grundpreis wird aus dem Verwaltungsaufwand einschließlich der Rechnungsstellung und den Kosten des Gaszählers unter Einbeziehung der Ablesungen berechnet.

Wer beispielsweise als Single viel beruflich unterwegs ist und oftmals in Hotels übernachtet, verbraucht zu Hause nur wenig Gas. Ein solcher Kunde kann sich einen eher teuren Arbeitspreis leisten, wenn im Gegenzug der Grundpreis günstig ist oder sogar ganz entfällt. So bieten es viele "Single-Tarife" an. Ganz anders stellt sich die Situation einer größeren Familie mit einer größeren Wohnungsgröße dar, in der insgesamt viel Gas verbraucht wird. In diesen Fällen wird eher auf einen besonders günstigen Arbeitspreis geachtet, wobei der fixe Grundpreis, wenn auch relativ teuer, kaum noch ins Gewicht fällt.

Weitere wichtige Kriterien beim Gas Preisvergleich

Der Gasvergleich fördert aber noch mehr zutage. Um unangenehme Überraschungen von vorneherein auszuschließen, sollten Sie sich mit den meistens klein gedruckten Tarifbedingungen auseinandersetzen. Darin stehen zuweilen wichtige Informationen über einen knebelhaften Pakettarif, eine lange Kündigungsfrist oder die Forderung nach Vorkasse. Im Folgenden einige wichtige Vertragspunkte:

  • Vorauskasse: Einige Anbieter, man mag sie als misstrauisch bezeichnen, drehen ihren Gashahn nur dann auf, wenn das Geld dafür bereits als Zahlungseingang verbucht werden konnte. Die damit verbundene höhere Sicherheit für den Versorger wirkt sich zuweilen als ein Entgegenkommen beim Gastarif aus. Doch es besteht für Sie als Kunde das Risiko einer Insolvenz des Gasanbieters. Ob Sie dann als Gläubiger die Vorauszahlung vollumfänglich zurückerhalten, ist eher unwahrscheinlich. Im Zuge des Gasvergleichs haben Sie die Möglichkeit, Gastarife mit Vorkasse auszublenden.
  • Kaution: Wenn Ihr neuer Gasanbieter mit Blick auf seine Rechtsform eine Genossenschaft darstellt, könnte man sich auf eine Kaution einlassen. Dadurch erwerben Sie Genossenschaftsanteile, die Sie nach Beendigung Ihrer Zugehörigkeit wieder verkaufen können. Zuweilen sind dabei sogar moderate Gewinne möglich. Als Genossenschaftsmitglied steht Ihnen sogar ein Mitspracherecht im Hinblick auf die strategische Aufstellung des Unternehmens zu. Es kann aber vorkommen, dass in der Satzung über die Genossenschaftsanteile eine Nachschusspflicht vorgesehen ist. Das könnte Sie durchaus teuer zu stehen kommen. Der Gasanbieter-Vergleich sieht auch hier die Option vor, dass alle Anbieter mit Kautionen aus der Auswahlliste automatisch entfernt werden. Dazu brauchen Sie nur das gesetzte Häkchen bei "Tarife mit Kaution berücksichtigen" wegklicken.
  • Paketpreis: Die Arbeitspreise bei den Paket-Tarifen sind zum Teil unschlagbar günstig. Das ist deshalb möglich, weil der Gasversorger sehr genau mit der zuvor vereinbarten Gasliefermenge kalkulieren kann. Verbraucht ein sparsamer Kunde am Ende weniger Gas als im Paket vorgesehen, muss er dennoch die gesamte Menge bezahlen. Umgekehrt kann es passieren, dass der Kunde entgegen seiner vorsichtigen Abschätzung doch etwas mehr Gas verbraucht. Der Gaspreis für die zusätzliche Menge fällt dann höher aus. Wenn Sie Ihren Jahresverbrauch sehr genau einschätzen können, kann ein Paket-Tarif eine gute Wahl sein.
  • Preisgarantie: Lassen Sie sich nicht unbedingt davon abschrecken, wenn ein Gastarif mit Preisgarantie ein wenig teurer ist. Auf längere Sicht kann sich die Preisgarantie für Sie zum Vorteil umkehren. Bei der sogenannten "eingeschränkten Preisgarantie?" kann es dennoch dazu kommen, dass der Gasanbieter den Preis innerhalb der Garantiezeit anhebt. Das passiert immer dann, wenn beispielsweise eine Umlage oder die Gassteuer, die anteilig im Gaspreis enthalten ist, erhöht wird, worauf der Gasanbieter keinen Einfluss hat.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen: Wenn Sie feststellen, dass Ihr neuer Gasanbieter doch zu teuer ist oder nicht die gewünschten Leistungen erbringt, möchten Sie den Gasanbieter wechseln – und zwar so schnell wie möglich. Genau dafür ist eine kurze Vertragslaufzeit gut. Es gibt Gasversorger, die wenige Monate nach Vertragsabschluss die anfangs geltenden guten Konditionen im Sinne einer Verschlechterung für Sie verändern. In solchen Fällen sind kurze Kündigungsfristen sehr hilfreich. In den verschiedenen Gasverträgen reichen die Kündigungsfristen von zwei Wochen bis drei Monaten. Erst danach können Sie den Gasanbieter wechseln.
  • Automatische Vertragsverlängerung: Dies ist im Prinzip für alle Beteiligten eine komfortable Einrichtung. Es reicht allerdings vollkommen aus, wenn die automatische Verlängerung jeden Monat neu greift. Nur so ist für den Kunden gewährleistet, dass er praktisch "jederzeit" den Gasanbieter wechseln kann.
  • Bonusangebote: Den Gasanbieter wechseln und für den Anbieterwechsel einen Neukundenbonus oder Sofortbonus einzukassieren – klingt gut, oder? Meistens gestaltet sich das so, dass der Gastarif im ersten Jahr um diesen Bonus vermindert wird. Danach kommt aber der wahre Gastarif zum Tragen. Dieser kann gegebenenfalls so teuer sein, dass die ursprüngliche Ersparnis schnell aufgebraucht ist, und dann ist jede Gasrechnung teurer als bei anderen Gasanbietern. Entsprechend lang sind auch die Laufzeiten solcher Verträge festgelegt. Oftmals wird der Bonus erst nach einem Jahr verrechnet. Wer sich auf solche "Spielchen" lieber erst gar nicht einlassen möchte, nimmt beim Gasvergleich an der Stelle "einmaligen Bonus einrechnen" das Häkchen heraus. Selbstverständlich können Sie den Gasanbieter wechseln, um einfach nur an den Bonus zu kommen. In diesem Fall empfiehlt sich aber ein sehr genauer Blick ins Kleingedruckte der Vertragsbedingungen.
  • Seriosität und Kundenorientierung: Den Gasanbieter wechseln sollte man auf keinen Fall ohne einen Blick auf dessen Bewertung im Internet. Das ist heute deshalb einfach, weil für die schnelle Einordnung der Gasanbieter extra einschlägige Zertifikate und Gütesiegel kreiert worden sind. Außerdem ist das Internet voll von Bewertungen und Erfahrungsberichten anderer Verbraucher. Diese informieren zum Beispiel darüber, wie gut der Anbieter für Kunden erreichbar ist, wie schnell Beschwerden beantwortet werden, ob Kulanzregelungen unkompliziert vorgenommen werden und ob unbedingt auf Kleingedrucktes in den Verträgen zu achten ist.
  • Öko- und Biogastarife: Es gibt heute sogenannte Biogas-, Ökogas- oder Klimagas-Tarife, die für den umweltbewussten Gaskunden ein guter Anlass sind, den Gasanbieter zu wechseln. Entgegen eingefleischten Vermutungen, ist diese Art Gastarif inzwischen absolut konkurrenzfähig. Einige Versorger haben sich sogar extra auf Biogas spezialisiert. Natürlich haben diese Versorger keinen Schalthebel, der ausschließlich Biogas durch das Leitungsnetz zu Ihnen strömen lässt. Die Umstellung auf Biogas findet eher virtuell statt, indem der Versorger auf der Grundlage vieler derartiger Verträge mehr Biogas einkaufen und zumischen kann. Der Klimatarif sorgt dafür, dass entsprechend der Menge an Kohlendioxid, die bei der Erdgasverbrennung entsteht, kompensierende Klimaschutzprojekte finanziert werden. Das sind dann beispielsweise Aufforstungen im Regenwald oder ein Geothermie-Kraftwerk, das vielleicht im ostafrikanischen Grabensystem errichtet wird. Wer sicher sein will, dass ihm tatsächlich Ökogas geliefert wird, sollte darauf achten, dass die Unternehmen über die entsprechenden Siegel und Zertifikate verfügen.

ATCHUNG: Biogas wird auf dem Lande in großen, runden Behältern erzeugt, indem diese mit Biomasse wie Pflanzenresten, Dung und Bioabfällen befüllt werden. Durch den Gärungsprozess entstehen brennbare Gase, allen voran Methan. Wenn das Biogas verbrannt wird, entsteht genau so viel CO2, wie einst beim Wachstum der Pflanzen der Atmosphäre entnommen wurde. Dies erklärt auch, warum in diesem Zusammenhang stets von CO2-Neutralität gesprochen wird.

Ohne Gasrechner kein Gaspreis-Vergleich

Tatsächlich wäre es ohne Gaspreisrechner nicht möglich, den günstigsten Gastarif aus dem unüberschaubar großen Angebot zu finden. Allein auf der Grundlage des Gasrechner-Tools kann der Gasvergleich effektiv und in Windeseile funktionieren. Das beginnt mit der Eingabe der Postleitzahl. Der zweite entscheidende Eingabeparameter ist der Jahres-Gasverbrauch in Ihrem Haushalt. Letzterer wird übrigens nicht in Kubikmetern, sondern in Kilowattstunden angegeben. Ihre letzte Jahresabrechnung gibt Ihnen darüber Auskunft. Unmittelbar danach weist der Gasvergleichsrechner eine Liste der im Moment günstigsten Gastarife im größeren Umfeld Ihres Wohnortes aus.

Wozu wird die Postleitzahl für den Gaspreisvergleich gebraucht?

Die lokalen Gasanbieter sind für ihren Einzugsbereich gesetzlich zur Grundversorgung der Bevölkerung verpflichtet. Darüber hinaus gibt es die überregionalen Anbieter und außerdem noch die bundesweit agierenden Unternehmen. Bei Letzteren kann der Vertrag auch dann weitergeführt werden, wenn Sie beispielsweise in ein anderes Bundesland ziehen. Beim Laden des Gasrechners wird an die aktualisierte Datenbank eine Abfrage der Verfügbarkeit gerichtet, wobei anhand der Postleitzahl alle infrage kommenden Anbieter und Gastarife in Betracht gezogen werden. Insofern ist der Gasrechner Ihr "Navigationsgerät" durch den ausgedehnten Dschungel der Gastarife.

Zusätzliche hilfreiche Filtereinstellungen zum Finden des Gasanbieters

Manchmal kann die Ergebnisliste zu den günstigen Gasanbietern recht lang werden. Durch die Nutzung der Filtereinstellungen lässt sich das vermeiden. Nehmen wir zum Beispiel den Umweltfreund, der Biogas bevorzugt. Dafür stellt der Vergleichsrechner ein kleines Feld bereit, das angekreuzt werden kann. Ein Mausklick reicht also schon aus, um auszuschließen, dass fossiles Erdgas durch die Leitung strömt. Ähnlich einfach ist es, Paketpreise oder Tarife mit Kaution auszugrenzen. Die Möglichkeiten des Gasrechners sind wirklich vielfältig. Ein paar Filtereinstellungen zu probieren, ist unbedingt zu empfehlen.

An dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Kriterien, mit denen Sie Ihren idealen Gastarif ganz sicher finden:

  • Verständlich formulierter Vertrag.
  • Keine Kaution.
  • Keine Vorkasse.
  • Kein Paketpreis.
  • Keine Boni oder Rabatte.
  • Einjährige Preisgarantie.
  • Monatliche Überweisungen.
  • Die Vertragslaufzeit sollte höchstens zwölf Monate betragen.
  • Automatische Vertragsverlängerungen von nur einem Monat.
  • Die Kündigungsfrist sollte höchstens sechs Wochen betragen.

Gleich nach dem Gasvergleich den Gasanbieter wechseln

Um den Gasanbieter zu wechseln, braucht es nur diese zwei Schritte:

  • Die Kündigung des bestehenden Vertrages.
  • Einen neuen Vertragsabschluss mit einem Gasanbieter.

Vertragsabschluss mit dem neuen, günstigen Gasanbieter

Die folgenden Daten sollten Sie beim Online-Wechselantrag zur Hand haben:

  • Name und Adresse.
  • Bankverbindung (mindestens die IBAN für die Einzugsermächtigung im Inland.)
  • Das gewünschte Datum des Vertragsbeginns.
  • Name des bisherigen Versorgers einschließlich Ihrer dortigen Kundennummer.
  • Ihre Zählernummer.

Im Zuge dieser Beantragung des Gasanbieterwechsels können Sie meistens sogleich Ihre Zahlweise bestimmen. Zur Auswahl stehen bei den Anbietern auf dem Gasmarkt in der Regel: Vorkasse, monatliche, quartalsweise oder jährliche Abrechnung. Je früher der Gasanbieter sein Geld bekommt, desto sicherer ist er sich seiner Sache mit dem neuen Kunden, was wiederum in einem preislichen Entgegenkommen zurückgespiegelt wird. Dies wird oftmals besonders deutlich bei Vorkasse- und Kautionsregelungen. Dennoch weisen wir an dieser Stelle noch einmal auf das Risiko hin, das darin besteht, vorausgezahltes Geld nicht zurückzubekommen, falls so ein günstiger Gasanbieter in die Insolvenz abrutscht. Es ist absolut üblich, seine Zahlungen monatlich zu leisten.

Muss ich den bestehenden Gasliefervertrag selbst kündigen?

Den Gasanbieter zu wechseln, funktioniert reibungsloser, so die Erfahrung, wenn sich der neue Gasanbieter selbst um die Kündigung des Altvertrages kümmert. Auch wenn die Kommunikation zwischen beiden Unternehmen irgendwie gestört ist und die lückenlose "Übergabe des Staffelstabes" nicht mehr ganz gewährleistet ist, würde dies nicht das zeitweilige Zudrehen Ihres Gashahns bedeuten. Falls der Altvertrag früher endet, als der neue Vertrag greift, kommt der Grundversorger ins Spiel. So ist es gesetzlich geregelt.

Dennoch sind besondere Situationen denkbar, die eine eigenhändig gesteuerte Kündigung als ratsam erscheinen lassen. Das Sonderkündigungsrecht, das zum Beispiel bei Preiserhöhungen zur Geltung kommt, währt meistens nur sehr kurze Zeit. Die Gasanbieter haben es sich aber angewöhnt, circa 14 Tage lang abzuwarten, bis sie aktiv werden, weil sie stets damit rechnen müssen, dass der neue Kunde noch von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Wer sich dessen bewusst ist, wird seine Kündigung lieber selbst in die Post geben, sollte aber seinen neuen Anbieter unbedingt von seinem Vorhaben in Kenntnis setzen.

Das Sonderkündigungsrecht ergibt sich auch dann, wenn die Preiserhöhung eine Folge höherer Abgaben oder Steuern ist. Falls Sie umziehen, ist der Gasversorger sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Kündigung zu akzeptieren. In den Vertragsbedingungen werden meistens diese beiden Fälle unterschieden:

  • Umzug innerhalb des Netzgebiets: Der Vertrag hat weiterhin Bestand, ein sofortiger Gasanbieterwechsel wird nicht akzeptiert.
  • Umzug außerhalb des Netzgebiets: Es kommt dadurch das Sonderkündigungsrecht zustande. Ein Gasanbieterwechsel ist unmittelbar möglich.

Häufig gestellte Fragen zum Gasvergleich (FAQ)

  • Inwieweit ist der Schutz meiner Daten gewährleistet? Im Zuge des Gasvergleichs werden in der Tat einige persönliche Daten in den Vergleichsrechner eingetragen. Dies erfolgt über eine sichere Verbindung. Diese Daten werden ausschließlich intern verarbeitet und gelangen nicht, beispielsweise zu Werbezwecken, in die Hände unbeteiligter Dritter. Unmittelbar nach der Anwendung des Gasrechners zum Gaspreisvergleich werden alle Ihre Daten gelöscht. Falls Sie nach dem Gasvergleich direkt online den Antrag auf den Wechsel des Gasanbieters ausfüllen, wird dieser selbstverständlich mit Ihren Angaben weiter arbeiten und diese auch vorerst auf seinem Server speichern.
  • Wie kann Gas in Kilowattstunden gemessen werden, wenn es sich doch um ein Volumen handelt? Das ist eine interessante Frage, die von physikalischem Sachverstand zeugt. Damit man Gastarife vergleichen kann, braucht es eine vereinheitlichte Maßeinheit als Bezugsgröße. An der Börse werden die Gaspreise in US-Dollar abgerechnet. Für den Verbraucher ist die Energie, die in jedem Kubikmeter Gas steckt, entscheidend. Daher ist der Fokus auf die Energie-Einheit Kilowattstunden (kWh) gerichtet, obwohl der Gaszähler zu Hause sehr wohl die verbrauchten Kubikmeter (m?) anzeigt. Im Übrigen lässt sich auf diese Weise Ihr Energieverbrauch auch mit anderen Haushalten vergleichen, die beispielsweise mit einer elektrischen Nachtspeicherheizung ausgerüstet sind. Für die Umrechnung des Gasvolumens in einen Energiewert können Sie diese einfache Formel verwenden: [Energie in kWh] = [Gasvolumen in m?] mal [Brennwert] mal [Zustandszahl]. Um die Gaspreise zu vergleichen, schauen Sie einfach auf Ihre letzte Gasabrechnung. Sie weist Ihren Gasverbrauch in Kilowattstunden aus. Sollte die Rechnung gerade nicht griffbereit sein, mögen die folgenden Richtwerte hinsichtlich eines durchschnittlichen, jährlichen Energieverbrauchs in Kilowattstunden (kWh) hilfreich sein:
    • 3500 kWh – 30 m Wohnfläche
    • 5000 kWh – 50 m Wohnfläche
    • 12000 kWh – 100 m Wohnfläche
    • bis zu 35.000 kWh – Einfamilienhäuser
  • Sollten auch Mieter einen Gas-Preisvergleich durchführen? In der Regel ist es der Vermieter, der mit einem Gasanbieter einen Vertrag abschließt. Die Kosten dafür werden dann weitestgehend gerecht entsprechend des Wohnflächenanteils auf alle Mietparteien aufgeteilt. Dafür ist oftmals eine Hausverwaltung zuständig. Wenn Sie bei der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung feststellen, dass die Hausverwaltung (beziehungsweise der Vermieter) Gas überteuert bezieht, sollten Sie das unbedingt monieren. Als Grundlage Ihrer Argumentation können Sie einen Gaspreis-Vergleich heranziehen, um eindeutig günstigere Gasanbieter konkret bezeichnen zu können. In diesem Zuge können Sie als Mieter dem Vermieter sehr wohl ans Herz legen, den Gasanbieter zu wechseln.Folgt man der Argumentation des Deutschen Mieterbundes, ist der Vermieter rechtlich verpflichtet, sein Haus mit günstigem Gas zu versorgen. Gegebenenfalls den Gasanbieter zu wechseln, lässt sich also auch einklagen, wobei hier zum Beispiel ein autorisierter Vertreter der Hausgemeinschaft als Kläger auftreten kann.
  • Ist ein Gasanbieterwechsel mit technischen Maßnahmen verbunden? In aller Regel muss beim Gaswechsel an Ihrer technischen Infrastruktur im Haus oder in der Wohnung absolut nichts verändert werden. Ein Zähleraustausch ist nur dann erforderlich, wenn die Zeit der Eichung des Geräts abgelaufen ist. Der Gasanbieterwechsel macht sich also lediglich durch das Begrüßungsschreiben des neuen Gasanbieters bemerkbar. Außerdem hat der Briefkopf der nächsten Gasabrechnung ein anderes Logo und unter dem Strich, wenn alles nach Plan läuft, einen geringeren Überweisungsbetrag. Falls Sie bei der Abfrage Ihren Gasverbrauch nicht wissen, werfen Sie einfach einen Blick auf Ihre letzte Jahresabrechnung des letzten Vertragsjahres. Als weitere Möglichkeit, sich richtig einzuordnen, dienen die oben gelisteten groben Richtwerte, die berücksichtigen:
    • ob Sie in einem einzeln stehenden Haus oder in einer Mietwohnung innerhalb eines größeren Komplexes leben,
    • wie groß Ihre gesamte Wohnfläche ist und
    • wann das Haus gebaut wurde, was einen Einfluss auf die Wärmedämmung des Gebäudes haben kann.
  • Wie steht es um das Kündigungsrecht? Die Frist zur Kündigung eines Grundversorgungsvertrages beträgt zwei bis vier Wochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Nach dem Eingang des Kündigungsschreibens muss der Grundversorger dessen Erhalt bestätigen. Bei Umzug in den Einzugsbereich eines anderen Grundversorgers besteht unmittelbar ein Sonderkündigungsrecht. Ein besonderes Entgelt im Zusammenhang mit der Kündigung darf der Grundversorger nicht erheben. Er selbst kann nur dann kündigen, wenn für ihn keine Verpflichtung zur Grundversorgung besteht (Energiewirtschaftsgesetz ? 36 Abs. 1 Satz 2). Legt ein Kunde allerdings schuldhaftes Verhalten an den Tag, das könnte die Verweigerung der Bezahlung der Rechnungen sein oder gar eine technische Manipulation des Zählers, kann der Grundversorger sehr wohl eine Kündigung durchsetzen.

Fazit

Bei Rabatten und Sparaktionen sind die Deutschen normalerweise ganz vorne mit dabei. Bei der Energieversorgung nehmen sie es mit dem Sparen offenbar nicht so ernst, obwohl gerade hier viel möglich ist. Schon seit 2006 können alle Verbraucher den Gas-Vergleich beziehungsweise den Gasanbieter-Vergleich durchführen, weil das Bundeskartellamt damals die Gaskonzerne dazu zwang, ihre Netze zu öffnen. Es sollte den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, die Gaspreise zu vergleichen, um zu einem günstigen Gasanbieter zu wechseln. Doch viele Kunden nutzen den Gas-Vergleich noch immer nicht. Nicht einmal zehn Prozent der deutschen Gaskunden haben einen Gaswechsel beantragt. Nahezu 25 Prozent der Gaskunden bezahlen nach wie vor den besonders teuren Grundversorgungstarif. Kaum 20 Prozent der Kunden werden von einem anderen Anbieter als dem örtlichen Grundversorger mit Gas beliefert.

Dabei würde ein üppig genutzter Gasvergleich so richtig Druck auf die Gasanbieter und damit auf die Gaspreise ausüben. Im Moment jedenfalls profitieren die Gasanbieter immens von der Bequemlichkeit oder auch von den unbegründeten Ängsten ihrer Kunden. Dabei braucht sich niemand durch den undurchdringlichen Dschungel der vielen Gastarife hindurchkämpfen oder sich um ein temporäres Abstellen seiner Belieferung mit Gas sorgen. Der Gasrechner ist eine nützliche, kostenlose und völlig unverbindliche Erleichterung beim Gasanbietervergleich. Durch gezielte Filtereinstellungen kann die Ergebnisliste beim Gasvergleich auf wenige optimal passende Angebote eingegrenzt werden. Dabei sollte jedem bewusst sein, dass nicht allein der Preis entscheidet. Wirklich günstige Gasanbieter zeichnen sich durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Für die ununterbrochene Gaslieferung hat der Gesetzgeber gesorgt. Daher ist der Gaspreisvergleich für jeden risikolos, kann aber im Ergebnis viel Geld einsparen, das Ihnen dann für die schönen Dinge des Lebens zur Verfügung steht.