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Allgemeines

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Fragen zur Redaktion

Es ist ein neuer Begriff für eine alte Methode: das Verbreiten gefälschter Nachrichten. Im schnelllebigen Zeitalter des Internets und Social Media sind solche falschen Informationen kaum aufzuhalten, wenn sie einmal veröffentlicht wurden und viral gehen.

Zeitungen haben es da leichter: Es bleiben immer einige Stunden für die Recherche, bevor Nachrichten veröffentlicht werden. Deshalb ist es schlimm, dass der ehemalige US-Präsident Donald Trump den Begriff "Fake News" als Waffe gegen seriöse Medien einsetzte.

Die Verantwortung der Medien ist es, sich darauf einzustellen. ARD und ZDF stellten Mitarbeiter dauerhaft ab, die nur noch Fakten zu prüfen haben und Kritik aus der Öffentlichkeit nachgehen. Das ist genau der richtige Weg: ernsthafte Recherche gegen erfundene Geschichten, auch wenn die ernsthafte Recherche leider nicht jede Schlacht gewinnen wird.

Reporter sind darauf trainiert, Fakten so zu recherchieren und gegen zu checken, dass sie, wenn der Artikel fertig ist, guten Gewissens sagen können: So stimmt das.
Auch Redakteure die Texte von Autoren, Nachrichtenagenturen oder Lesern redigieren, prüfen, ob die Fakten stimmen. Gerade weil es bei der SZ kein "Ministerium für Wahrheit" gibt (das wäre ja schrecklich), wird Fakt für Fakt überprüft, bevor ein Text veröffentlicht wird. Aber diese Prüfung hat Grenzen. Im Pressekodex des Presserates ist festgelegt, dass zur Veröffentlichung bestimmte Informationen "mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen sind". Diese umständliche Formulierung meint: Fakten werden so sorgfältig geprüft, wie es einer Zeitung und einem Nachrichtenportal nur möglich ist. Natürlich kann Sächsische.de nicht jeden Vorgang in jedem x-beliebigen Land überprüfen. Deshalb bedeutet Sorgfalt, deutlich die Quelle der Information zu benennen, den Konjunktiv zu nutzen und in einem Kommentar auf mögliche Zweifel hinzuweisen.

Klare Antwort: Journalisten sollen dann neutral sein, wenn sie Nachrichten und Berichte schreiben, sachlich und wertungsfrei. Meinungsbeiträge dagegen beziehen Stellung für die eine oder andere Position und eiern nicht herum (die einen meinen so, die anderen so). Eigentlich klar.
Schwierig wird es bekanntlich dann, wenn es um konkrete Artikel geht und der Bericht vom Meinungsbeitrag nicht leicht zu unterscheiden ist. Nehmen wir die bis heute intensiv diskutierte dreiteilige Serie über die wir erscheinenden Vorgänge in Bautzen.

Reporter Ulrich Wolf hat in wochenlanger Fleißarbeit recherchiert, was da läuft, wer welche rechten Strömungen unterstützt und finanziert. Als Genre hat er den Report gewählt, der zwischen (sehr sachlichem) Bericht und (meinungsstarker) Reportage liegt. Sein Report glänzt durch die Fakten. Er leistet im besten Sinn Aufklärung. Seine Meinung hat er dabei stark zurückgenommen. Allenfalls scheint hier und da seine Haltung durch. So soll es sein.

Manchmal schafft es eine Meinung in eine Nachrichtenüberschrift. Ein anderes Mal gibt ein Redakteur seiner Berichterstattung noch eine polemische Spitze mit. In der Berichterstattung über Pegida hat es das vorwiegend in der Anfangsphase gegeben und Leser aufgeregt. Aber solche Ausrutscher sind in der Redaktion verpönt und nach unserer Beobachtung deutlich seltener geworden.

In Artikel 5 des Grundgesetzes ist festgeschrieben: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Das ist großartig und klar.

Die Grenzen allerdings sind nicht einfach zu bestimmen, zumal sie zuletzt unentwegt ausgetestet wurden und jeder seine eigenen Grenzen definiert. In Deutschland eindeutig verboten ist zunächst die Leugnung des Holocausts und die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Weiterhin ist Volksverhetzung untersagt. Wenn Pegida-Initiator Lutz Bachmann Flüchtlinge als "Dreckspack" und "Viehzeug" bezeichnet, ist es, stellten Richter fest, genau das. Untersagt sind weiterhin Aufrufe zu Straftaten.

Weil die Meinungsfreiheit ein so hohes Gut ist, sollten wir mit Beschränkungen vorsichtig sein. Natürlich sortieren Journalisten deutliche Grenzverletzungen in der Leserpost und in Posts in den sozialen Netzwerken aus. Dennoch soll ein breites Spektrum der Lesermeinungen zum Ausdruck kommen. Manchmal akzeptieren wir da einen scharfen Ton und selbst Grenzwertiges - auch wenn das für andere Leser und uns selbst schwer zu ertragen ist.

Es gibt nichts zu beschönigen: Rechtschreibfehler, doppelte Texte und andere Unzulänglichkeiten dürfen nicht sein. Das sind Qualitätsmängel, die das Lesevergnügen empfindlich stören. Das hängt mit der enormen Textmenge zusammen, die Journalisten jeden Tag produzieren. Im Schnitt sind das auf Sächsische.de mit 20 lokalen Kanälen rund 200 Artikel. Jeden Tag.

Journalisten ärgern sich über diese Fehler mindestens genauso sehr wie Leser. Deshalb nimmt niemand in der Redaktion Fehler mit einem Schulterzucken hin. Bei Sächsische.de und der Sächsischen Zeitung gibt es seit Jahren ein Programm, das wir FehlerEx nennen. Mit der Hilfe von Wissenschaftlern wurde zunächst nach den Fehlerquellen gesucht. Dann wurde ein Programm aufgelegt, das an die Ursachen gehen soll. Die Zahl der Fehler ist tatsächlich zurückgegangen. Aber jeder einzelne Fehler bleibt ein Ärgernis. Deshalb suchen wir weiter nach neuen Wegen, um die Fehlerzahl zu reduzieren.

Von Land zu Land ist das verschieden. Die hierzulande herausgegebenen Zeitungen und Nachrichtenseiten gehören fast alle privaten Verlagen, die großen Wert darauf legen, unabhängig von staatlichem Einfluss zu sein. Darauf achten Verleger genauso wie die Chefredakteure.

Sächsische.de und Sächsische Zeitung gehören mehrheitlich der Bertelsmann SE & Co. KGaA. Bei einigen wenigen Zeitungen in Deutschland besitzt die SPD-Medienholding DDVG (Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft mbH) eine Beteiligung. Bei der SZ sind es 40 Prozent. Inhaltlicher Einfluss ist aber ausgeschlossen. Ausnahmen bilden Parteizeitungen wie "Vorwärts" der SPD und "Bayernkurier" der CSU.

Bei Rundfunk und Fernsehen wird nur der Auslandssender Deutsche Welle staatlich finanziert. Sonst dominiert ein duales System von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. Letztere finanzieren sich über Werbeeinnahmen, die Öffentlich-Rechtlichen vorwiegend über Gebühren. Das sorgt durchaus für Verdruss, ist aber die Voraussetzung dafür, dass diese Rundfunk- und Fernsehsender eine vernünftige Qualität produzieren und sich zu großem staatlichem Einfluss vom Leibe halten können.

Redaktionelle Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, doch kaufen kann man sie natürlich nicht. Und zum Glück ist das nicht nötig. Im Grundgesetz ist in Artikel 5 festgeschrieben, dass die Pressefreiheit in Deutschland gewährleistet ist und eine Zensur nicht stattfindet. Auf dieser Grundlage garantieren die Verlage ihren Redaktionen Unabhängigkeit. Journalisten wiederum sind durch den Pressekodex des Deutschen Presserates verpflichtet, ihre publizistische Aufgabe unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahrzunehmen. Eine solche Verpflichtung wird in den Arbeitsverträgen festgeschrieben.

Vor allem der Chefredakteur ist frei in seinen Entscheidungen und hat alle Rechte, Einflussversuche von außen abzuwehren. Solche Versuche gibt es. Von Politikern wird schon mal Druck aufgebaut, ein Interviewtermin an Bedingungen geknüpft oder auch öffentlich gegen unliebsame Berichterstattung gewettert. Die Redakteure oder auch Ressortleiter und Chefredakteure werden diese Einflussversuche deutlich zurückweisen. Dabei haben sie die moralische und juristische Unterstützung des Verlages.

Ein Ombudsmann sieht sich als Verbindungsmann zwischen Redaktion und Leserschaft. Auf der einen Seite berichtet er über Neuigkeiten in der Redaktion, erklärt Entscheidungsprozesse und warum was wie veröffentlicht wird.

Der Ombudsmann setzt sich mit Fehlern in der Redaktion auseinander. Auf der anderen Seite bestärkt er Journalisten, auch im Alltagsstress Anfragen und Kritiken der Leser ernst zu nehmen. Der Ombudsmann ermutigt Leser, ihre Meinungen aufzuschreiben und an die Redaktion zu senden. Er versucht zu vermitteln, wenn sich mal ein Leser und ein Redakteur im Dialog verhaken. Leser sollen sich wie bisher mit ihren Anregungen und Kritiken an die Redaktion wenden. In aller Regel werden diese Kritiken und Vorschläge dort aufgegriffen und beantwortet.

Leser, die mit der Antwort nicht einverstanden sind oder sich nicht angemessen behandelt fühlen, können sich an den Ombudsmann der SZ wenden. Das Leseranliegen wird dann noch einmal überprüft und jede Seite angehört.
Sie haben auch Fragen an den Ombudsmann? Schreiben Sie eine Mail an [email protected]

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Sächsische Zeitung
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