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Neuigkeiten im Abgas-Skandal

Oberlandesgericht Dresden gibt Klägern im Diesel-Skandal Recht.

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Abgase in der Innenstadt
Abgase in der Innenstadt © Adobe Stock

Gute Nachrichten für Eigentümer manipulierter Diesel-Fahrzeuge in Sachsen: Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit zwei wegweisenden Entscheidungen auf die Seite der Auto-Eigentümer gestellt und die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt (Urteile vom 05.03.2020, Aktenzeichen 10a U 1834/19 und 10a U 1907/19).

Konkret hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass die Eigentümer manipulierter Fahrzeuge von der Volkswagen AG sittenwidrig getäuscht wurden. In der Folge können die Kläger ihre Fahrzeuge an die VW AG zurückgeben und erhalten einen Großteil des Kaufpreises erstattet. Die Kläger müssen sich lediglich die Nutzung der Fahrzeuge anrechnen lassen. Im Ergebnis dürfte der Rückzahlungsbetrag aber wesentlich höher sein als der derzeitige Marktwert der betroffenen Fahrzeuge. Es bleibt nun abzuwarten, ob die VW AG gegen das Urteil vorgeht und ihre letzte Chance beim Bundesgerichtshof (BGH) sucht. Der BGH hatte sich bereits Anfang 2019 auf die Seite der geschädigten Diesel-Fahrer gestellt und die von VW verbaute Software als rechtswidrig eingestuft (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, Az.: VIII ZR 225/17). 

Vergleichsangebote im Rahmen der Musterfeststellungsklage prüfen lassen

Gute Nachrichten auch für viele Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage: Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, welche ihr Fahrzeug vor dem 01.01.2016 erworben haben, bekommen ein Vergleichsangebot der Volkswagen AG. Dieses Angebot sollte jedoch nicht ungeprüft angenommen werden. Vielmehr dürfen die Kläger das Angebot auf Kosten von VW von einem unabhängigen Anwalt ihrer Wahl prüfen lassen. Insofern das Angebot unzureichend ist, kann noch bis Oktober 2020 eine individuelle Klage eingereicht werden. Diese Möglichkeit besteht auch für diejenigen, welche kein Vergleichsangebot erhalten haben. Betroffene sollten sich daher schnellstmöglich an einen spezialisierten Anwalt wenden. 

Mögliche Abgas-Manipulation durch Daimler AG

Auch die Daimler AG steht derzeit im Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Nachdem das Landgericht Stuttgart die Daimler AG am 17.01.2019 in drei wegweisenden Entscheidungen verurteilt hatte (Az.: 23 O 172/18, 23 O 178/18 und 23 O 180/18), begann auch gegen den Stuttgarter Autobauer eine Prozesswelle. Nunmehr hat sich der BGH erstmals in einem Verfahren gegen die Daimler AG geäußert. In einem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 57/19) rügt der BGH, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat. Damit stellt sich der BGH abermals auf die Seite der Diesel-Fahrer und stärkt deren Position in den Prozessen. Eigentümer von Dieselfahrzeugen der Marke Mercedes sollten deshalb nicht länger warten und sich sofort an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden. Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken sämtliche Kosten.  

Kontakt und weitere Informationen

Die Kanzlei Heß-Timmann-Süß in Dresden vertritt bereits seit 2015 erfolgreich Geschädigte im Abgas-Skandal. "Eine sofortige kostenfreie Erstberatung ist für uns selbstverständlich", so die Rechtsanwälte.

Cornelia Süß - Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht
Cornelia Süß - Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht © PR: Anwaltskanzlei Heß Timmann Süß

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