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Ämter lassen Forderungen ruhen

Viele Behörden und Verwaltungen lassen Bürger über den Jahreswechsel in Frieden - eine Tradition. Das gilt aber nicht für alles und jeden.

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Frieden über die Feiertage, aber nicht überall. (Symbolfoto)
Frieden über die Feiertage, aber nicht überall. (Symbolfoto) © Dietmar Thomas

Döbeln. Drei Tage vor Heiligabend dreht sich bei vielen Mittelsachsen alles um Gänsebraten und Geschenke; mit dem Weihnachtsmann werden die letzten Absprachen getroffen. Bloß gut, dass die sächsischen Finanzämter auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden einhalten. Das heißt, vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr soll kein Steuerzahler mit Maßnahmen belastet werden, „die als unpassend empfunden werden könnten“, heißt es in einer Mitteilung des sächsischen Finanzministeriums.

Demnach hat Finanzminister Matthias Haß (CDU) alle Finanzämter angewiesen, von Außenprüfungen - etwa Betriebs-, Umsatzsteuer-Sonder- und Lohnsteuer-Außenprüfungen - sowie Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. „Damit möchten wir die langjährige Tradition des Weihnachtsfriedens fortsetzen und einen kleinen Beitrag zu einem besinnlichen und friedvollen Weihnachtsfest leisten“, so Haß.

Auch das Döbelner Finanzamt folgt der Tradition, gibt Mathias Werndt, Vertreter der Vorsteherin, bekannt. Allerdings wird es einen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen nicht geben. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden.

Der Landkreis Mittelsachsen verzichtet vom 20. bis zum 31. Dezember auf belastende Verwaltungsmaßnahmen, wie es heißt. In der Justiz, etwa an den Amtsgerichten in Freiberg und Döbeln, gibt es solch einen Weihnachtsfrieden nicht. Die einzelnen Richter arbeiten unabhängig und legen Termine und Verhandlungen selbst fest, erläutert Jörg Herold, Pressesprecher im sächsischen Justizministerium.

Auch eine sogenannte Weihnachtsamnestie, ein Straferlass für Strafgefangene vorm Weihnachtsfest, gibt es in Sachsen nicht; in vielen anderen Bundesländern dagegen schon. In Einzelfällen könne der Entlassungstag aber ein paar Tage vorverlegt werden, damit der Entlassene Weihnachten mit der Familie feiern kann. „Aber“, so Herold, „wenn bei einem Kriminellen die Vollstreckung eines Haftbefehls ansteht, will ja niemand warten.“ (FP mit DA/vt)