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Aldi tröstet Kundin mit Schampus über ranzige Butter hinweg

Als Ruth Rockenschaub im Mai 2013 zwei bei Aldi Nord gekaufte Päckchen irische Butter zu Hause probierte, stank es ihr gewaltig. Sie zog vor Gericht.

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© Foodwatch

Neumünster. Als Ruth Rockenschaub im Mai 2013 zwei bei Aldi Nord in Neumünster gekaufte Päckchen irische Butter zu Hause probierte, stank es ihr gewaltig. „Die Butter schmeckte ätzend“, sagte die 60-jährige Künstlerin am Freitag vor der kurzen Verhandlung beim Amtsgericht Neumünster. Weil Aldi Nord ihr trotz monatelanger Bemühungen nicht sagen wollte, was die Laborwerte ergeben haben, zog sie vor Gericht. Die Verbraucherorganisation Foodwatch in Berlin sah die Chance auf ein Grundsatzurteil: Welche Informationsrechte haben Verbraucher gegen Lebensmittelkonzerne?

„Bisher ist das gesetzlich nicht geregelt“, sagte Foodwatch-Sprecher Andreas Winkler. Und so waren ein Kamerateam und Journalisten in den kleinen Gerichtssaal gekommen, um Justitias Klärung dieser Grundsatzproblematik mitzubekommen. „Unstreitig ist, die Butter war ungenießbar“, sagte Richterin Antje Vogt zu Beginn. Dabei war das Mindesthaltbarkeitsdatum der 1. Juli 2013. „Aldi hat Ihnen dann ein paar Aufmerksamkeiten zukommen lassen“, sagte die Richterin. Am 28. Mai hatte die Kundin sich bei Aldi beschwert und Aufklärung gefordert, was mit der Butter los war. „Ich bin hingehalten worden mit Schreiben, und man hat mich zu beruhigen versucht mit Geschenken – einer Flasche Champagner, einer Packung Gebäck, zweimal Kaffee und einem Buttermesser“, berichtete Rockenschaub. Erst als sie gedroht habe, per Taxi-Kurier die ungewünschten Geschenke – teils bis zur Aldi-Nord-Zentrale nach Essen – zurückzuschicken, habe der Aldi-Bezirksleiter die Sachen an der Haustür abgeholt.

Schließlich reichte die Verbraucherin Klage ein. Am Vorabend der Verhandlung erhielt ihr Rechtsanwalt von Aldi Nord dann doch den Prüfbericht mit einigen Laborwerten. „Gesundheitsgefährdende Bakterien wurden nicht festgestellt“, sagte Richterin Vogt. Mit der Herausgabe des Prüfberichts war der Grund für die Klage entfallen. Somit hatte das Gericht nur noch die Frage zu klären, wer die Gerichtskosten trägt. Der Aldi-Anwalt Lars Kolks erklärte sofort, Aldi übernehme die Verfahrenskosten. Ein aus Aldi-Sicht geschickter Schachzug. Hätte die Richterin entscheiden müssen, wer die Kosten trägt, wäre dies ein Hinweis in Richtung Grundsatzklärung gewesen: nämlich ob Aldi allein aus Kulanz das Prüfergebnis der Verbraucherin mitteilte oder sie ein Recht darauf hätte. Richterin Vogt betonte zum Abschluss der knapp zehnminütigen Verhandlung, sie hätte gern über Paragraf 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches gesprochen. Der Paragraf regelt, welche Rechte der Käufer einer mangelhaften Sache hat. Von Informationsrechten steht da aber nichts.

(dpa)