Dippoldiswalde
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Trinkwassertalsperren im Osterzgebirge sind keine Badegewässer

In der Lehnmühle-Talsperre wurden vergangene Woche Badende gesichtet. Nicht nur dort kann das Baden allerdings zu einer Anzeige führen.

Von Anja Ehrhartsmann & Siiri Klose
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Sieht aus wie der ideale Badestrand, ist aber keiner - im Gegenteil: An der Talsperre Lehnmühle ist schon der Aufenthalt am Wasser streng verboten.
Sieht aus wie der ideale Badestrand, ist aber keiner - im Gegenteil: An der Talsperre Lehnmühle ist schon der Aufenthalt am Wasser streng verboten. © Egbert Kamprath

Sandige Uferzonen, klares Wasser und weit und breit keine Badegäste - auch wenn die Talsperre Lehnmühle wie ein Geheimtipp für eine besonders nette Badestelle klingt, sollten menschenleere, naturbelassene Uferzonen im Osterzgebirge lieber die Alarmglocken läuten lassen: Zwischen Altenberg, Hermsdorf, Klingenberg und Dippoldiswalde zieht sich ein großes Trinkwasserschutzgebiet, und ein großer Teil der Seen dazwischen gehört zur Schutzzone 1 der Landestalsperrenverwaltung (LTV).

Darunter fallen die Talsperre Lehnmühle bei Hartmannsdorf, der Große Galgenteich in Altenberg, die Talsperre Klingenberg und - schon auf Frauensteiner Flur - die Talsperre Lichtenberg und Teile des Krötenbachs. In und an diesen Gewässern ist der Aufenthalt untersagt - und zwar schon abseits der offiziellen Wanderwege. "Baden, Wassersport aller Art, Grillen und Zelten ist verboten", informiert LTV-Pressesprecherin Gerlind Ostmann, "auch Pferdebesitzer und Hundehalter dürfen ihre Tiere nicht am Stausee tränken oder baden lassen."

Stark geschützte Wasser- und Uferzonen

Die Schutzzone 1 umfasst die Wasserflächen und die Ufer der Trinkwassertalsperren. "Wie breit der Uferstreifen ausfällt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und vom Füllstand der jeweiligen Talsperre ab", sagt Ostmann. Auf die jeweiligen Zonen weisen aufgestellte Schilder hin. Wer sie nicht beachtet, riskiert eine Anzeige - so wie die Badenden, die vergangene Woche in der Talsperre Lehnmühle gesichtet wurden.

Das strikte Verbot "dient dem Schutz und der Sicherheit unserer Trinkwasserversorgung", sagt Ostmann. Das Ziel ist es, die Eintragung von gesundheitsgefährdenden Keimen zu verhindern.