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Angeklagte zahlt Geldauflagen nicht

Eine Frau aus Waldheim hatte dem Gerichtsvollzieher Konten verschwiegen. Das brachte ihr einen Strafbefehl ein.

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© Symbolfoto: dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Eine Waldheimerin musste sich wegen Falschaussagen und nichtgezahlter Geldstrafen mehrfach vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wurde ihr die fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt.

Im Februar 2017 hatte die damals 36-Jährige beim Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Weil sie dabei drei Konten verschwieg, erhielt sie im Oktober 2017 einen Strafbefehl. Sie sollte 600 Euro zahlen. Doch dagegen legte sie Einspruch ein, es kam zum Prozess vorm Amtsgericht Döbeln. Dort wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 150 Euro eingestellt. Die Auflage bezahlte sie nicht. Jetzt stand sie deswegen erneut in Döbeln vor Gericht.

Als sie die eidesstattliche Versicherung abgab, hatte sie zwei Konten bei der Sparkasse Döbeln und eines bei der Commerzbank verschwiegen. Im ersten Prozess konnte sie das Gericht davon überzeugen, dass sie von den Konten bei der Sparkasse nichts gewusst habe. „Die Konten hatte meine Mutter eröffnet“, sagte sie damals. Auch ihren Kontostand bei der Commerzbank kannte sie angeblich nicht. Deswegen stellte das Gericht damals das Verfahren gegen Geldauflage ein. Auf die Frage der Richterin Marion Zöllner, warum sie die Strafe nicht bezahlt habe, flüchtete sich die Angeklagte in Ausreden. Sie hätte die Kontonummer des Kinderschutzbundes, an den sie das Geld überweisen sollte, nicht gewusst. Anrufe beim Gericht wären erfolglos geblieben. Wegen Prüfungsstress hätte sie die Überweisungen vergessen. Doch das nahm ihr die Richterin nicht ab, denn die Beschuldigte hatte bereits eine Rate an den Kinderschutzbund überwiesen.

Im Verschweigen des Kontos bei der Commerzbank sah die Staatsanwaltschaft Vorsatz und plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro. Daraufhin schlug die Richterin vor, die Angeklagte solle ihren Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl zurücknehmen und somit die geringere Geldstrafe akzeptieren. Diesem Vorschlag folgte die Frau. Sollte sie die 600 Euro nun nicht zahlen können, kann sie stattdessen auch Arbeitsstunden leisten. Falls sie auch die nicht bringt, droht ihr ersatzweise eine Haftstrafe.