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Angeklagter wurde in der U-Haft nicht behandelt

Zum zweiten Mal in Folge ist gestern der Prozess gegen einen herzkranken Mann geplatzt – dabei war sein Zustand eigentlich bekannt.

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Von Alexander Schneider

Mit einer Überraschung ist gestern der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler am Landgericht Dresden geplatzt – schon zum zweiten Mal in Folge. Das Problem war aber nicht allein, dass der herzkranke Angeklagte noch immer verhandlungsunfähig ist. Vielmehr stellte sich nun heraus, dass der 35-Jährige seit seinem ersten geplatzten Gerichtstermin im März dieses Jahres überhaupt nicht behandelt wurde.

Und das trotz Auftrags eines Gerichtsmediziners Anfang April. Er hatte angewiesen, bei dem Untersuchungsgefangenen in der Dresdner Justizvollzugsanstalt (JVA) dringend ein Belastungs-Elektrokardiogramm (EKG) durchzuführen und ihn medikamentös umzustellen. Der Mann leide an einer erheblichen Herzerkrankung, Stoffwechselstörungen und Bluthochdruck. Auch die Richter der 3. Strafkammer hatten den JVA-Arzt mit der Behandlung beauftragt. „Wir bitten dringend darum, die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wiederherzustellen“ heißt es wörtlich in dem Schreiben vom 2. Mai.

Passiert ist jedoch auch danach nichts, wie sich gestern zur völligen Verwunderung des Vorsitzenden Richters Joachim Kubista herausstellte. Dabei hatte der JVA-Arzt aktenkundig am 23. Mai mitteilen lassen, eine Behandlung sei erfolgt. Verteidiger Martin Wißmann nannte das eine glatte Lüge und sprach von einem „Skandal“.

Dienstrechtliches Versäumnis?

Da der Gerichtsmediziner seine Bedenken über den Gesundheitszustand des Angeklagten wiederholte, beendete das Gericht den Prozess. Richter Kubista stellte das Verfahren aufgrund der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten vorläufig ein: „Wegen einer offensichtlich nicht durchgeführten Behandlung“, wie er sagte. Am Rande des Prozesses war zu erfahren, dass die Sache ein Nachspiel haben könnte. Zu prüfen seien etwa dienstrechtliche Versäumnisse in der JVA.

René K. soll ein Mitglied der Rockergruppe MC Gremium sein. Ihm wird Handel mit Drogen und Waffen vorgeworfen – Mindeststrafe: fünf Jahre. Verteidiger Wißmann sagte, sein Mandant, der bereits 2004 einen Herzstillstand erlitten habe und seit dem unter medizinischer Aufsicht stehe, sei auch bei seiner Verhaftung im Oktober 2010 nicht behandelt worden.