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Friedhofszwang und Friedhofspflicht

Warum kann man die Urne eines Verstorbenen nicht Zuhause aufbewahren oder einen Verstorbenen im Garten begraben? Das Städtische Bestattungswesen Meißen klärt über die zuständigen Gesetze auf.

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Der Friedhofszwang

Unter Friedhofszwang wird eine Vorschrift verstanden, die es verbietet, die physischen Reste eines toten Menschen (also den Sarg mit Leiche oder die Urne mit Asche) an einem anderen Ort als auf einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort (Friedhof) aufzubewahren. Insbesondere aus hygienischen Gründen wurde die in vielen Kulturen genutzte Erdbestattung auf besondere Flächen verwiesen. Im Verbreitungsgebiet des Christentums wurden die Verstorbenen zunächst auf den Kirchhöfen, meist in der Nähe der Kirche der Gemeinde, bestattet.

Die Friedhofspflicht

Die Friedhofspflicht garantiert darüber hinaus einen öffentlich zugänglichen Trauerort, den alle Angehörigen besuchen können. Ohne Friedhofspflicht ist der Zugang zu einem zentralen Ort der Trauer nicht mehr gewährleistet.

Mit der Friedhofspflicht kann zudem zu einem hohen Maße die fachgerechte Entsorgung der Überreste eines Verstorbenen beziehungsweise der Totenasche nach Ablauf der festgeschriebenen Ruhezeit garantiert werden. Insbesondere wird durch die Friedhofspflicht verboten, dass die Asche (zur freien Verfügung) bei seinen Hinterbliebenen verbleibt. Der so genannte Nachsetzungszwang kann behördlich nicht kontrolliert werden. Schließlich besteht bei einer privaten Aufbewahrung der Asche immer das Risiko, dass die Reste aus Unkenntnis bei Wohnungsauflösungen durch spätere Generationen auf einer Mülldeponie oder in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt werden.

Im Falle der Feuerbestattung bietet die Seebestattung eine Alternative. Die Naturbestattung wird durch den Friedhofszwang nicht ausgeschlossen. Diese Naturbegräbnisplätze sind eine pietätsgenehmigte Fläche und z. B. an ein Waldgebiet als Begräbnisort gebunden.

Wird der Friedhofszwang umgangen, kann das zur Folge haben, dass die Asche behördlich beschlagnahmt und (mit Kosten und Strafmaßnahmen) zwangsweise auf einem deutschen Friedhof beigesetzt wird.

Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.

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© Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

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