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Hexenprozesse im 16. Jahrhundert: Die bekannteste Hexe von Nördlingen

Lügen und Intrigen sind schon so alt, wie die Menschheit selbst. Als Hexenprozesse zur Normalität gehörten, wurden zahlreiche Unschuldige verurteilt.

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- Ein Kommentar vom Städtischen Bestattungswesen Meißen -

Männer klagten ihre Frauen als Hexen an, wenn sie Ehebruch begangen hatten oder ungehorsam waren. Nicht selten kam es auch vor, dass sie ihre Liebhaberinnen der Hexerei bezichtigten, weil diese zu viel Aufmerksamkeit verlangten oder damit drohten, es der Ehefrau zu erzählen.

Frauen klagten andere Frauen aus Neid oder Missgunst als Hexen an. Sie wollten mutmaßliche Konkurrentinnen ausschalten, was auch der Grund dafür war, dass zeitweise vor allem junge und hübsche Frauen auf dem Scheiterhaufen endeten.

Stoff, der ein wenig an die Seifenopern unserer Zeit erinnert. Zur Hinrichtung kommen schließlich alle.

Nördlingen im Jahre 1589

Eine Frau namens Ursula Haider wird festgenommen. Sie habe in der Öffentlichkeit von der Liebesbeziehung mit dem Teufel geschwärmt und sich eines Kindermordes bezichtigt. Obwohl Haider im ganzen Dorf als merkwürdige „Närrin“ bekannt ist, sperrt man sie ein.

Im selben Jahr wurde der Rat der Stadt neu gewählt. Die Männer dieses Rates waren sehr danach bestrebt, ihr von Gott gegebenes Amt unter Beweis zu stellen. Aus diesem Grund kommt ihnen der Fall der Ursula Haider gerade recht. Mit ihrer Verurteilung können sie der Stadt einen großen Dienst erweisen. In den darauffolgenden Verhören bezichtigt die offensichtlich geistig verwirrte Haider weitere Frauen der Hexerei und der Mittäterschaft.

Unabhängig davon, aus welchen Gründen Haider die Frauen anklagte, werden sie alle festgenommen und eingesperrt. Haider klagt aus Hass sogar ihre eigene Schwiegertochter an.

Im Sommer 1590 erreicht die Festnahmewelle auch eine der angesehensten Frauen Nördlingens: Rebekka Lemp. Sie ist mit einem Zahlmeister verheiratet und hat zum Zeitpunkt ihrer Festnahme sechs Kinder. In den ersten Monaten der Inhaftierung ist Lemp noch zuversichtlich. So schreibt sie in einem Brief an ihren Mann, er solle sich keine Sorgen machen, sie könne auch unter der Folter nichts bekennen, weil es eben nichts zu bekennen gäbe. Aber vermutlich hatte sie nicht mit der Schwere des Leids gerechnet, das ihr in dem Gefängniskeller

widerfahren sollte. Einen Monat später schreibt sie in voller Verzweiflung an ihren Mann, er solle ihr Gift besorgen, damit sie die Torturen der Folter nicht mehr ertragen müsse. Dieser Brief wird von den Gefängniswärtern abgefangen und Lemps Todessehnsucht wird als Indiz für ihre Gottesablehnung interpretiert. Die „peinliche Befragung“ hat ihre Wirkung nicht verfehlt: Rebekka Lemp bekennt sich unter Schmerzen der Hexerei und diverser Morde, die aber Ursula Haider bereits gestanden hatte. Weiterhin nennt sie die Namen anderer Frauen, die ebenfalls Hexenmessen abgehalten haben sollen. Am 9. September wird sie mit zwei weiteren Verurteilten, die Haider ebenfalls an den Pranger gestellt hatte, verbrannt.

Dieser Fall stellte, zumindest nach den Vorstellungen des Hexenhammers, den idealtypischen Verlauf eines Hexenprozesses dar und bescheinigt den Richtern die erfolgreiche Anwendung der Folter.

Die Kette der Anschuldigungen, die Ursula Haider in Bewegung setzte, erreicht auch irgendwann die Wirtin Maria Holl.

Es wird angenommen, dass sie aus Neid wegen ihrer gut laufenden Gastwirtschaft angeklagt wurde. Insgesamt muss sie sich 62-mal den schmerzlichen Torturen aussetzen und übersteht als erste „Hexe“ sämtliche Folterungen. Aufgrund ihres großen Durchhaltevermögens sind viele Bürger von ihrer Unschuld überzeugt und setzen sich für sie ein. Der Stadtrat sieht seine Autorität immer mehr bedroht und veranlasst am 11. Oktober 1594 Holls Freilassung.

Um die Ehre der Stadt zu retten, zwingen sie sie eine Urfehde zu unterschreiben, in der sie sich verpflichtet, ihr Haus nicht mehr zu verlassen und das Vorgehen des Stadtrates als vollkommen legitim zu betrachten. Maria Holl stirbt als bekannteste „Hexe“ Nördlingens im Jahre 1634 im Alter von 85 Jahren.

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120 Seiten, 20. geänderte Auflage © Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

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