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Arbeitsgericht weist Klage wegen Diskriminierung ab

Die R+V Versicherung muss vorerst nur 10000 Euroan eine türkischstämmige Mitarbeiterin zahlen.

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Wiesbaden. Im Streit um die bisher höchste Schadenersatzforderung von einer halben Million Euro wegen Diskriminierung geht eine Angestellte weitgehend leer aus. Nach einem gestern verkündeten Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden muss ihr Arbeitgeber, die R+V Versicherung, der türkischstämmigen Mitarbeiterin lediglich 10000 Euro Entschädigung zahlen.

Die Angestellte sieht sich benachteiligt, weil das Unternehmen ihr nach der Schwangerschaft den alten Arbeitsplatz verwehrt habe. Das Gericht sah in der Zuweisung des neuen Betreuungsgebietes nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz eine Benachteiligung wegen der Mutterschaft und damit wegen des Geschlechtes. Der neue Arbeitsplatz sei dem alten nicht gleichwertig.

Darüber hinaus stellte das Gericht aber keine Benachteiligung fest. Das Unternehmen zahle ihr rückwirkend im neuen Bezirk ein garantiertes Mindestgehalt, das höher sei als ihr bisheriger durchschnittlicher Verdienst.

Nach Angaben der Anwälte, die in Berufung gehen wollen, hatte ein Mann die alte Stelle erhalten, bei besseren Arbeitsbedingungen und höherer Vergütung. Die Versicherung habe die Angestellte gedrängt, nach dem Mutterschutz Elternzeit zu nehmen. Als Hauptverdienerin ihrer Familie habe sie die Arbeit aber gebraucht. (AP)