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Arge streicht Geld für die Ausbildung

Olga Schwindt hat jahrelang monatlich Geld für ihren Sohn gespart. Jetzt kürzt ihr die Arge deshalb die Unterstützung.

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Von Bettina Klemm

Dresden. Olga Schwindt ist fassungslos: Dieser Tage wurde ihr in einem Brief von der Arge Dresden mitgeteilt, dass sie für sich und ihre beiden Söhne in den nächsten Monaten nur jeweils 787,27 Euro erhalten wird. Bisher waren es 1.112,27 Euro. Ihr geschiedener Mann könne keinen Unterhalt zahlen.

„Ich weiß überhaupt nicht, wie wir davon leben sollen. Allein für die Miete muss ich schon 505 Euro bezahlen“, sagt die 43-Jährige. Hintergrund ist eine Ausbildungsversicherung, die sie nach der Geburt des ältesten Sohnes abgeschlossen hat. Monatlich 25 Euro hat sie auf dieses Konto gezahlt, auch noch, als sie schon arbeitslos war. So kamen 6.000 Euro zusammen. „Ich habe mir das Geld vom Munde abgespart. Meine Kinder sollen später einmal etwas haben, um sich beruflich gut entwickeln zu können“, sagt sie. Olga Schwindt ist gelernte Verkäuferin. Sie hat aber nach einer Umschulung die letzten Jahre als Sekretärin gearbeitet, bis sie im Oktober 2008 arbeitslos wurde. Seither schreibt sie regelmäßig Bewerbungen und versucht, einen neuen Job zu finden.

Bei der Arge habe sie alle Unterlagen vorgelegt. Die Ausbildungsversicherung habe sie jedoch erst in einem weiteren Gespräch erwähnt, weil sie davon ausgegangen sei, dass das Geld ihres Sohnes geschützt ist. „Ich habe alle Kontoauszüge gezeigt, die Zinsen für dieses Ausbildungskonto wurden mir sogar schon abgezogen“, sagt sie. Bei der Arge habe man ihr gesagt, dass die 6.000 Euro ein Problem sein könnten und geraten, die Summe auf beide Kinder aufzuteilen. Das habe sie getan. Weiteres Vermögen gebe es nicht. Doch die Arge sieht das anders. „Uns wurde erst durch einen elektronischen Datenabgleich bekannt, dass das Kind 2009 Zinserträge erzielte“, sagt Sprecherin Anja Harasim. Somit habe die Familie zwischen November 2008 und Mai 2009 zu Unrecht Leistungen bezogen. „Die Arge fordert nun rund 3.800 Euro zurück. Das hieße, dass sogar das geschützte Vermögen angegriffen werden müsste“, erläutert Rechtsanwältin Bärbel Hamann, die die Familie im laufenden Rechtsstreit vertritt. Die Anwältin verweist auf unterschiedliche Urteile in ähnlichen Fällen und auf Verfahren, die derzeit beim Bundessozialgericht anhängig sind.

Die Rechtsanwältin hat sofort Widerspruch bei der Arge Dresden eingelegt. Diese ist jedoch von ihrer Entscheidung überzeugt. Sie habe alle möglichen Freibeträge für den Jungen aufgelistet und komme so auf 5350 Euro. Um die Differenz zu den 6.000 Euro abzubauen, werde der Junge in den nächsten beiden Monaten nicht als bedürftig angesehen. Olga Schwindt hofft, dass in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.