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Auf den Meter genau

Großenhain. Die Mädchen und Jungen aus Treugeböhla sind immer gern an die Oberschule Am Schacht gekommen. Zumindest bisher. Denn seit diesem Sommer ist plötzlich alles anders. „All jenen Eltern, die sich...

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Großenhain. Die Mädchen und Jungen aus Treugeböhla sind immer gern an die Oberschule Am Schacht gekommen. Zumindest bisher. Denn seit diesem Sommer ist plötzlich alles anders. „All jenen Eltern, die sich mit ihren Kindern für unsere Einrichtung entschieden haben, ist gesagt worden, dass sie eigentlich nicht mehr zu uns kommen dürfen“, sagt Axel Hackenberg.

Der Großenhainer Schulleiter ist sauer, vor allem wegen der Begründung für diese Entscheidung. „Die Schüler wohnten nach Meinung des Landkreises Meißen einfach zu nah an der Oberschule in Gröditz.“ Zu nah bedeutet im konkreten Fall 240 Meter. Eine Entfernung, die entsprechend der Schülerbeförderungskostensatzung vom März 2009 besagt, dass die Treugeböhlaer keine Fahrtkosten nach Großenhain erstattet bekommen. Schließlich hätten sie ja gewissermaßen eine Schule vor der Haustür. All jene, die bereits an der Oberschule Am Schacht lernen, dürften bleiben. Alle anderen sind zwar gern von der Schule selbst in die fünfte Klasse aufgenommen worden, die Eltern zahlen aber das Geld für den Bus aus eigener Tasche.

Ein Problem

Etwas, dass im Fall der Fälle auch schon Eltern der Förderschule „Johanne Nathusius“ in Skäßchen so praktiziert haben. Die Schule, die sich in Trägerschaft der Diakonie Riesa-Großenhain befindet, wird vor allem für Kinder, die an der Grenze zum Altkreis Riesa wohnen, zum finanziellen Problem. „Wenn sie sich für uns entscheiden, bekommen die Eltern die Fahrtkosten nicht ersetzt“, weiß der Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Die Begründung: Die nächstgelegene Schule befindet sich in Riesa. „Um den Kindern doch einen Besuch bei uns zu ermöglichen, haben wir meist eine finanzielle Einigung unsererseits gefunden.“ Wie Hans-Georg Müller betont, werde das in anderen Kreisen generell großzügiger gehandhabt.

Die kritisierte Landkreisbehörde in Meißen indes verweist auf die Satzung. Immerhin nicht erst seit gestern in Kraft, unterstütze sie die Sorgeberechtigten bei der Erfüllung der Schulpflicht. Nicht jedoch, so Pressesprecher Eberhard Franke, bei der Wahrnehmung des Rechts auf freie Schulwahl. „Wenn zu der nächstgelegenen Schule die nötige Mindestentfernung nicht erreicht wird, besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung.“ Für Axel Hackenberg sind solche Aussagen unbefriedigend. Denn der Schulleiter will nach eigenem Bekunden all jenen, die gern in seine Schule wollen, auch tatsächlich den Zugang ermöglichen können.

Eingedenk der erstatteten Fahrtkosten. Seine Vermutung: „Hier wird auf ganz hinterhältige Weise eine heimliche Schulnetzgestaltung betrieben.“

Selbst schuld?

Ein Vorwurf, den der Landkreis nicht auf sich sitzenlässt. Die Pädagogen seien selbst schuld, wenn sie auf Elternabenden etwa der künftigen fünften Klassen auftreten und zuhauf für ihre Schulen werben. „Zumindest nach uns bekannten Äußerungen erwähnen sie dabei mit keinem Wort die Schülerbeförderungssatzung“, gibt Franke zu bedenken.

Die Eltern meldeten ihre Kinder Anfang März an und erst mit dem Antrag auf Schülerbeförderung erfahren sie im Sommer vom Kreis, dass zu der gewählten Schule kein Anspruch besteht.