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Aufsicht ermahnt Abwasserverband

Der AZV Am Klosterwasser gerät wegen der Auflösung seiner Sonderposten in die Kritik. Die Geschäftsführung wehrt sich.

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© dpa

Von Andreas Kirschke

Burkau. Die Rechtsaufsicht des Landkreises Bautzen fordert vom Abwasserzweckverband Am Klosterwasser (AZV) eine korrekte Berechnung zur Auflösung seiner Sonderposten. Dies geht aus einem Schreiben vom 29. Juni hervor. Die Auflösung sei nicht entsprechend der gesetzlichen Regelung erfolgt, heißt es. Insbesondere, dass auf mehrere Schreiben des Landratsamtes nicht reagiert wurde, habe Kritik hervorgerufen. AZV-Geschäftsführer Hans-Jochen Schöne nahm dazu jetzt in der Verbandsversammlung Stellung. „Dass der Verband nicht reagiert hat, entspricht nicht den Tatsachen“, sagte er. „Erst am 13. Juli haben wir im Landratsamt alle Unterlagen auf den Tisch gelegt. Das Landratsamt blieb aber bei seiner Position. Wir müssen jetzt die Sonderposten auf einzelne Objekte und Anlagengüter genau aufsplitten.“ Bis Oktober soll dieser Vorgang abgeschlossen sein. Schöne befürchtet danach weitere Gebührenklagen gegen den Verband.

AZV-Vorsitzender Sebastian Hein verteidigte das Vorgehen der Geschäftsführung. „Wir haben durchaus auf die Rechtsaufsicht reagiert.“ Verbandsrat Marko Klimann (Crostwitz) sprach hingegen von erschüttertem Vertrauen. Noch vor dem Beschluss des Haushalts lief der Disput zwischen AZV und Rechtsaufsicht zu inhaltlichen Punkten. Der Geschäftsführer hätte aufklären müssen. „Die Verbandsversammlung wurde nicht umfassend informiert“, kritisierte Verbandsrat Thomas Bensch aus Ralbitz-Rosenthal. Die Stellungnahme des AZV-Geschäftsführers halte er für nicht plausibel und nicht entlastend. Die Kritik teilte auch Verbandsrat Markus Kreuz (Panschwitz-Kuckau). „Die Rechtsaufsicht prüft nicht nur den AZV, sondern auch andere Abwasser- und Trinkwasserzweckverbände. Mir ist kein ähnliches Problem dort bekannt“, sagte er. Widerspruch kam von Verbandsrat Franz Brußk (Räckelwitz). Die Diskrepanzen zwischen AZV und Landratsamt seien durchaus immer wieder in den Verbandsversammlungen angesprochen worden. „Es ist bedauerlich, wie wir unsere Kraft vergeuden. Und dass hier nur mit Unterstellungen und Anschuldigungen gearbeitet wird. Wir kommen in der Sache nicht weiter“, schimpfte er.

Der AZV soll jetzt prüfen lassen, ob eine Ausgliederung seiner Geschäftsbesorgung möglich ist. Diesen Antrag stellten Dienstag die Gemeinden Ralbitz-Rosenthal, Crostwitz und Panschwitz-Kuckau. Sie setzten sich damit durch. Marko Klimann (Crostwitz) nannte vor allem zwei Hauptgründe: In der internen Diskussion sei das Thema externe Geschäftsbesorgung bereits erwogen worden. Geht es doch darum, die über 500 000 Euro Personalkosten des Verbandes im Jahr auf den Prüfstand zu stellen. „Zum anderen ist durch den Disput zwischen AZV und Landratsamt für uns Verbandsräte das Vertrauen erschüttert“, so Klimann. Die Prüfung soll ergebnisoffen und vergleichend sein. Für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses soll eine externe Firma beauftragt werden. Die Aufgabenstellung dafür erarbeiten die drei Gemeinden Ralbitz-Rosenthal, Crostwitz und Panschwitz-Kuckau. Der Sach-Antrag der Gemeinde Burkau, den Antrag auszusetzen und zunächst die Bürgermeister der fünf Mitgliedsgemeinden beraten zu lassen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Burkau und Räckelwitz stimmten für den Antrag. Ralbitz-Rosenthal, Crostwitz, Panschwitz-Kuckau stimmten dagegen.