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Bahn enttäuscht weitere Fahrgäste

Neustädter wurden nicht im Zug mitgenommen – weil sie Fahrräder dabei hatten. Auch auf eine Entschuldigung warten sie noch.

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© Daniel Förster

Von Katarina Gust

Neustadt. Nachdem ein Zugbegleiter der Städtebahn hatte am Bahnhof in Pirna mehrere Fahrradfahrer stehenlassen (SZ berichtete), haben sich noch mehr Betroffene gemeldet. Der Vorfall passierte am vergangenen Sonntag. Etwa 20 Radfahrer wollten am späten Nachmittag in Pirna in den Zug in Richtung Sebnitz einsteigen. Der Zugbegleiter weigerte sich jedoch, alle Räder mitzunehmen. Er pochte auf eine Vorschrift, nach der es nur zulässig sei, zwölf Fahrräder im Zug zu transportieren. Ein Radfahrer-Ehepaar aus Neustadt, das die tumultartigen Szenen miterlebt hatte, beschwerte sich – bei der SZ und der Städtebahn. Sie durften in den Zug einsteigen.

Anders erging es einer anderen Familie aus Neustadt. Thomas Kirchhoff, seine Frau und die Enkeltochter, die ebenfalls mit dem Rad unterwegs waren, wurden nicht in dem Zug mitgenommen. Sie durften vom Bahnsteig aus dem abfahrenden Waggon hinterher sehen. Die Kirchhoffs mussten daraufhin zwei Stunden am Bahnstein warten, bis der nächste Zug in Richtung Neustadt eintrudelte. Ihrer Enkelin wollten sie das nicht antun. Sie wurde von ihrem Vater mit dem Auto angeholt, schildert Thomas Kirchhoff gegenüber SZ.

Er hat sich am folgenden Tag ebenfalls mit einer Beschwerde an die Städtebahn gewandt. Nur einen Tag später folgte die Antwort. Darin wurden die entstandenen Unannehmlichkeiten bedauert. Auf eine richtige Entschuldigung warten die Kirchhoffs allerdings bis heute. „Auch auf meine Anfrage, warum – entgegen den Bestimmungen – 16 Fahrräder, aber nicht die unseren mitgenommen worden sind, wurde nicht eingegangen“, sagt der Neustädter. Auch eine Art Entschädigung bot das Verkehrsunternehmen nicht an. Etwa in Form einer Fahrpreiserstattung oder eines Reisegutscheins. Thomas Kirchhoff hatte sich deshalb erneut schriftlich an die Städtebahn gewandt. „Das Schreiben blieb bis heute ohne Antwort“, sagt er.

Streng genommen hat sich der Zugführer nur an seine Vorschriften gehalten. In der Städtebahn dürfen demnach tatsächlich nur maximal zwölf Fahrräder transportiert werden. Es handelt sich dabei um eine Vorschrift des Eisenbahnbundesamtes, um eine Freihaltung der Fluchtwege gewährleisten zu können. Eine Voranmeldung bei der Städtebahn, zum Beispiel, wenn eine ganze Gruppe Radfahrer unterwegs ist, funktioniert nicht. Dafür wäre die generelle Anmeldung aller Fahrradfahrer notwendig, heißt es.

Den betroffenen Radfahrern, die sich bei der SZ gemeldet haben, missfiel vor allem die Art und Weise, wie diese Vorschriften vor Ort kommuniziert wurden. Der Zugbegleiter soll sogar damit gedroht haben, den Zug durch Mitarbeiter der Bundespolizei räumen zu lassen, wenn seiner Anweisung nicht Folge geleistet wird.