Diese Erhöhung hat es in sich. Wer eine Erdbestattung für einen Erwachsenen auf dem kommunalen Friedhof in Bannewitz möchte, muss statt der bisher geltenden 280 Euro jetzt 700 Euro Bestattungsgebühren zahlen. Auch die Urnenbeisetzung wird teurer. Statt 56 sind zukünftig 150 Euro fällig. Das hat der Gemeinderat mit der Änderung der Satzung über Friedhofsgebühren beschlossen.
Das ging erwartungsgemäß nicht ohne Nachfragen ab. Hintergrund ist, dass Friedhöfe von Kommunen im Sinne der Gemeindeordnung überwiegend kostendeckend sein müssen. Um das sachlich zu prüfen, hatte die Gemeinde eine externe Firma hinzugezogen.
Viel ungenutzte Fläche auf Bannewitzer Friedhof
Die analysierte die tatsächlichen Kosten und wer auf dem Friedhof welche Arbeiten ausführt. Weil Lohn- und Betriebskosten regelmäßig steigen, sollen in der Regel die Gebühren auch immer wieder angepasst werden. Weil bei Erdbestattungen ein Bagger und Fachpersonal nötig ist, das den bedienen kann, fallen erhebliche Kosten an, ebenso für die Stabilisierung des Grabes zur Beisetzung.
Die Prüfung ergab aber auch, dass auf dem Friedhof zu viel ungenutzte Fläche vorgehalten wird. In Bannewitz sind das mehr als die 20 Prozent. Doch nur bis zu dieser Grenze darf die Vorhaltung von Flächen auf die Gebühren umgelegt werden.
Das könnte ein Grund sein, warum die Kosten für die Nutzung von Grabstätten, die zur Bestattungsgebühr noch hinzukommen, eher moderat steigen oder bei einem Vierfach-Urnenwahlgrab sogar sinken.
Auch wenn die Sargbestattung auf dem kommunalen Friedhof in Bannewitz jetzt erheblich teurer geworden ist, ragen die Gebühren insgesamt aber nicht groß über die der kirchlichen Friedhöfe in Possendorf oder Kreischa hinaus. Das ist zum Teil auch schwer vergleichbar, weil die pauschalen Nutzungszeiten zwischen 10 und 30 Jahren variieren und Nutzungsgebühren auch jährlich berechnet werden.
Als besonders günstig sticht im Vergleich jedoch der städtische Friedhof in Freital-Kleinnaundorf heraus. Das muss aber nicht unbedingt daran liegen, dass dort so viel besser gewirtschaftet wird. Ein Grund könnte sein, dass dort die Gebühren seit 20 Jahren die gleichen sind. Eine Nachkalkulation könnte möglicherweise auch dort ergeben, dass die Kostendeckung verbessert werden müsste. Ob eine Prüfung erfolgt oder geplant ist, blieb zunächst unklar.