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Bargeld unterm Kopfkissen

Ein Weinböhlaer verschweigt dem Amt ein paar Tausend Euro Vermögen. Vor Gericht redet er sich um Kopf und Kragen.

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Von Jürgen Müller

Wenigstens das spricht für den Weinböhlaer: Vor Gericht kennt sich der Angeklagte nicht aus, er muss sich das erste Mal verantworten. Der Mann, der - freundlich formuliert - eher einer bildungsfernen Schicht angehört, weiß nicht, dass er aufstehen muss, wenn das Gericht den Saal betritt, er behält die Mütze auf. Auch mit Manieren ist es nicht so weit her. Ständig fällt er Richterin und Staatsanwalt ins Wort. Er gibt sich naiv und unwissend, aber ganz so ist es wohl nicht. Er weiß schon ganz genau, was erlaubt ist und was nicht.

Betrug wirft ihm der Staatsanwalt vor. Der 46-Jährige soll vom Jobcenter insgesamt 2.166,72 Euro an Sozialleistungen bezogen haben, die ihm nicht zustanden. Weil er Vermögen besitzt, das die Grenze des „Schonvermögens“ deutlich übersteigt. Obwohl er im eigenen Haus wohnt, bezog er Kosten für die Unterkunft. Als er im Jobcenter seinen Antrag auf Arbeitslosengeld  II abgab, verschwieg er ein Sparbuch mit über 8.000 Euro. Nur sein Girokonto bei einer anderen Bank gab er an. Hätte er wahrheitsgemäße Angaben gemacht, wäre sein Antrag mangels Bedürftigkeit abgelehnt worden. „Ich hab´ das nicht gewusst, dass ich das angeben muss“, sagt er vor Gericht. Bei der Polizei hatte er etwas anderes gesagt. Dort gab er zu Protokoll, er habe das Sparbuch bewusst nicht angegeben, weil er das Geld für Reparaturen an dem Haus, das er von den Eltern geerbt hatte, behalten wollte. Inzwischen hat er 3.000 Euro von seinem Sparbuch abgehoben. Davon will er eine neue Haustür gekauft haben. Die restlichen 5.000 Euro darf er behalten.

Derzeit bekomme er kein Geld vom Sozialamt. Warum er denn kein Arbeitslosengeld II beantragt, will die Richterin wissen. „Da muss ich mal wieder hingehen.“ Und wovon lebt er? „Ich brauche bloß 50 Euro im Monat, das reicht.“ Er lebe vom Ersparten. Aha, also vom Sparbuch? „Nein.“ Ja, wovon denn dann? Tröpfchenweise kommt die Wahrheit ans Licht, auch weil er viel erzählt, sich um Kopf und Kragen redet. Er erhalte aus einer Lebensversicherung seiner Mutter monatlich 95 Euro. Und Erwerbsunfähigkeitsrente wolle er demnächst beantragen. „Weswegen denn?“, hakt die Richterin nach. „Ich habe Gicht.“ Trotzdem reicht das alles nicht zum Leben, da muss noch was sein, denn auch von seinem Girokonto hebt er kaum Geld ab. Er habe jahrelang seinen Vater gepflegt und das Pflegegeld gespart. „Das habe ich nicht aufs Konto geschafft, weil ich wusste, dass man nicht so viel haben darf“, sagt er. Also weiß er doch Bescheid. Muss eine ganze Menge sein. „Es schimmelt schon“, sagt er, und das soll wohl witzig sein.

Merkwürdig auch, dass er in einem Haus mit drei Wohnungen lebt, aber keine davon vermietet. Das hat der Mann auch nicht vor. „So habe ich wenigstens meine Ruhe.“ Hat er denn keine Geschwister, die ihn unterstützen könnten? „Die sind alle verreckt.“ Ob er ein Betrüger sei, fragt ihn der Staatsanwalt. „Ja, klar.“

Das zu Unrecht gezahlt Geld habe er dem Amt zurückerstattet, behauptet der Mann. Einen Beleg dafür hat er nicht. Vom Konto ist es nicht abgegangen, und vom Geld vom Sparbuch hat er ja eine Haustür gekauft. Da hat er wohl auf seine Bar-Reserven zurückgegriffen, die er wahrscheinlich unterm Kopfkissen deponiert hat. Das wird er nun bald wieder tun müssen. Denn wegen Betruges wird der Mann zu eine Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Den Hinweis der Richterin, dass er auf Antrag die Geldstrafe auch in Raten zahlen oder abarbeiten kann, nimmt er nicht an. Nö, das zahlt er gleich mit einem Mal. Wer hat, der hat, obgleich er wieder schauspielert, sich seiner Nachbarin zuwendet, die mit im Saal sitzt: „Da musste mir was borgen.“ Und was, arbeiten gehen? Geht´s noch, mit seiner Gicht!? Zum Schluss kommt zwar keine Reue, aber wenigstens so etwas Ähnliches wie Einsicht: „Strafe muss sein“, sagt er und schlurft aus dem Gerichtssaal.