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Warum der Freistaat Sachsen beim Kita-Zuschuss nichts ändern will

Bürgermeister im Landkreis Bautzen fordern mehr Unterstützung vom Land bei der Finanzierung der Kinderbetreuung. So reagieren Finanz- und Kultusministerium.

Von Katja Schlenker
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Sollte der Elternbeitrag im Freistaat Sachsen dynamisiert werden? Bürgermeister im Landkreis Bautzen fordern das
Sollte der Elternbeitrag im Freistaat Sachsen dynamisiert werden? Bürgermeister im Landkreis Bautzen fordern das © Archivfoto: Egbert Kamprath

Bautzen. Bürgermeister im Landkreis Bautzen fordern, dass der Landeszuschuss zu den Elternbeiträgen bei der Kinderbetreuung dynamisiert wird. Sie erhoffen sich davon, dass Kommunen und Eltern dadurch entlastet werden. Doch wie sieht der Freistaat Sachsen das? Ist dieser bereit, mehr Geld dafür herzugeben?

„Die Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe“, teilt Anke Richter-Baxendale, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, mit. „Für die Finanzierung sind die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte und Gemeinden zuständig.“ Um diese Kosten zu decken, werden unter anderem Elternbeiträge erhoben, über deren Höhe die jeweilige Kommune entscheiden kann. Der Freistaat lässt da einen gewissen Freiraum über die Prozenthöhe.

Anteil der Elternbeiträge in Sachsen festgelegt

Momentan müssen Eltern im Freistaat Sachsen folgendermaßen an den anfallenden Personal- und Sachkosten beteiligt werden:

  • Krippe: mindestens 15 und höchstens 23 Prozent
  • Kindergarten: mindestens 15 und höchstens 30 Prozent
  • Vorschuljahr/Hort: höchstens 30 Prozent

Dabei müsse auch darauf hingewiesen werden, dass für Eltern im Transferleistungsbezug der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise übernommen wird. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen bei ihrer Aufgabe mit einem zweckgebundenen Zuschuss. Dieser wiederum soll nun laut der Forderung der Bürgermeister flexibler angepasst werden.

Außerdem verweist Anke Richter-Baxendale darauf, dass mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 der Haushaltsgesetzgeber bereits beschlossen habe, den Landeszuschuss um rund 14 Prozent von 3.037 Euro auf 3.455 Euro zu erhöhen. Dies sei abgestimmt mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Sächsischen Landkreistag passiert.

Maßstab dabei, den Landeszuschuss zu bemessen, sei die Anzahl der am 1. April des Vorjahres in der jeweiligen Kita aufgenommenen Kinder. Grundlage für die Berechnung ist eine tägliche neunstündige Betreuungszeit. Es gehe aber auch darum, dass die Landesregierung einhalte, was sie 2019 im Koalitionsvertag beschlossen habe, sagt der Oberbürgermeister von Bischofswerda, Holm Große (parteilos), zugleich Mitglied im Landesvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG).

918 Millionen Euro für Landeszuschuss geplant

„Der Kostenentwicklung im Kita-Bereich ist mit der vorgenannten Erhöhung voll Rechnung getragen worden“, erklärt die Referentin. „Von 2013 bis 2022 haben sich die Landesausgaben von 412 Millionen Euro auf 821 Millionen Euro dabei nahezu verdoppelt.“ Im aktuellen Doppelhaushalt seien 2023 rund 883 Millionen Euro und 2024 etwa 918 Millionen Euro für den Landeszuschuss veranschlagt.

„Die nach Sächsischem Kita-Gesetz durchzuführende Betriebskostenerhebung zeigt im Übrigen, dass die regelmäßig erfolgenden Anhebungen des Landeszuschusses auch in der Vergangenheit die allgemeine Kostenentwicklung stets sachgerecht berücksichtigt haben“, erläutert sie weiter. Dennoch fordern die Bürgermeister einen höheren Zuschuss, um die steigenden Betriebskosten abdecken zu können, ohne Eltern zusätzlich belasten zu müssen.

Mehr Familienfreundlichkeit wird eingefordert

Jedoch: Laut Einschätzung des sächsischen Finanzministeriums würde eine Dynamisierung des Landeszuschusses wesentlich weniger zielgenau den jeweiligen Kostenentwicklungen Rechnung tragen können. Der Notwendigkeit, den Landeszuschuss faktenbasiert anzupassen, trage das bisherige Verfahren daher am effektivsten Rechnung.

Empfänden die Bürgermeister den dynamisierten Landeszuschuss eher als familienfreundlich, sieht das Sächsische Staatsministerium für Kultus dies anders, wie dessen Pressesprecher Dirk Reelfs mitteilt. „Als Signal für Familienfreundlichkeit wird in erster Linie das vorhandene qualitativ und quantitativ hochwertige Betreuungsangebot für Kinder in Sachsen gesehen“, teilt er mit. „Mehr noch als die finanzielle Komponente sollte die altersgerechte Bildung und Betreuung der Kinder im Vordergrund stehen.“

Brandenburg schafft Kita-Beiträge 2024 ab

Mit dem aktuellen Doppelhaushalt sei daher durch die regierungstragenden Fraktionen – CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD – auch beschlossen, im Bereich Personal weitere Verbesserungen anzustreben. Dadurch können insgesamt 1.000 zusätzliche pädagogische Vollzeitkräfte an Kindertageseinrichtungen im Freistaats Sachsen beschäftigt werden.

Weiter fragen sich die Kommunalpolitiker, warum es in Sachsen nicht möglich ist, analog dem Nachbarbundesland Brandenburg schrittweise eine Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten einzuführen. „Brandenburg ist mit Sicherheit nicht reicher als Sachsen“, sagt Thomas Martolock (CDU), Bürgermeister in Cunewalde, der zudem bis Ende 2023 im SSG-Landesvorstand saß, „aber hat dennoch die schrittweise Abschaffung der Beiträge beschlossen.“ Diese Botschaft brauche man in Richtung der jüngeren Generation.

Die Frage, ob das perspektivisch auch für Sachsen eine Option sein könnte, lassen beide Ministerien offen. Sie halten vorerst an dem bestehenden System fest.