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Landkreis Bautzen: Änderung bei Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen

Sachsen hat die Quote für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine erreicht. Das hat auch Auswirkungen im Landkreis Bautzen.

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Im Landkreis Bautzen gelten ab sofort neue Regeln für die Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen.
Im Landkreis Bautzen gelten ab sofort neue Regeln für die Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen. ©  dpa/Robert Michael

Bautzen. Bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine wird der Freistaat Sachsen künftig verstärkt Menschen in andere Bundesländer weiterleiten, teilt das Landratsamt Bautzen mit. Die Einschränkung erfolge, da Sachsen aktuell die im bundesweiten Verteilschlüssel vorgesehene Quote für Aufnahmen erreicht habe.

Das hat auch geringfügige Auswirkungen auf die Aufnahmeverfahren von Ukrainern im Landkreis Bautzen. Bis auf Weiteres werden nur noch Ukrainer vom Ausländeramt registriert, wenn Verwandte ersten Grades von ihnen - dazu gehören Eltern und Kinder - bereits im Landkreis Bautzen aufgenommen beziehungsweise registriert wurden.

Weiterhin aufgenommen werden auch Ukrainer, die sowohl über einen Arbeitsvertrag als auch über eine selbst organisierte Wohnung verfügen. Die Wohnung muss per Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung nachgewiesen werden.

In allen anderen Fällen rät das Landratsamt von einer Vorsprache im Ausländeramt ab, da keine Registrierung mehr vorgenommen werden kann. Dies gilt auch für die Landesdirektion Sachsen und die Erstaufnahmeeinrichtungen Dresden, Leipzig und Chemnitz.

Sofern Ukrainer bereits einen bestätigten Registrierungstermin im Ausländeramt haben, ist dieser weiterhin gültig.

Im Landkreis Bautzen leben laut Angaben des Landratsamtes derzeit rund 3.300 ukrainische Kriegsflüchtlinge. (SZ)