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Landkreis Bautzen plant Pflicht-Arbeit für Asylbewerber

Der Landkreis Bautzen will eine Arbeitspflicht für Asylsuchende einführen. Welche Arbeiten sie erledigen sollen und was sie dafür bekommen.

Von David Berndt
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Für Reinigungs- und Hilfstätigkeiten etwa in kommunalen Bauhöfen will der Landkreis Bautzen Asylbewerber verpflichten.
Für Reinigungs- und Hilfstätigkeiten etwa in kommunalen Bauhöfen will der Landkreis Bautzen Asylbewerber verpflichten. © Archivbild: Steffen Unger

Bautzen. Der Landkreis Bautzen will verpflichtende Arbeiten für Asylbewerber und Geduldete einführen. Wie das Landratsamt mitteilt, plane das Ausländeramt ein Pilotprojekt, „um im Verfahren befindliche und geduldete Asylsuchende in gemeinnützige Tätigkeiten zu bringen“.

Die betreffenden Asylsuchenden sollen demnach „zu Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden“ können. Möglich sei dies durch das am 26. Februar 2024 verkündete Rückführungsverbesserungsgesetz der Bundesregierung. Grundsatz sei, „dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dienen muss“.

900 Asylsuchende kommen im Kreis Bautzen für Pflicht-Arbeit infrage

Auf Anfrage von Sächsische.de erklärt das Landratsamt Bautzen, dass es sich etwa um einfache Reinigungs- oder Hilfstätigkeiten in kommunalen Bauhöfen handeln könnte. Im Landkreis Bautzen kämen dafür aktuell „900 Personen im erwerbsfähigen Alter“ infrage. Dabei müssten aber auch gesundheitliche und persönliche Belange berücksichtigt werden.

Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz würden die Asylsuchenden „eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde“ erhalten. Diese werde nicht auf die monatliche Regelleistung angerechnet.

Laut Landratsamt gibt es bereits ähnliche Projekte in den Gemeinschaftsunterkünften. Dort seien Asylsuchende etwa in Wäschereien, der Reinigung oder handwerklich tätig.

Wann das Pilotprojekt für verpflichtende Arbeiten für Asylsuchende im Landkreis Bautzen startet, sei noch unklar. „Bis zur praktischen Umsetzung sind noch zahlreiche Fragen zu klären, zudem ist eine intensive Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und auf Ebene des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vorgesehen“, so das Landratsamt. Ein konkreter Zeitplan liege daher noch nicht vor.