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Kreis Bautzen: Änderungen beim Elterngeld-Antrag

Die Elterngeldstelle arbeitet künftig nur noch mit elektronischen Akten. Antragsteller müssen deshalb einiges beachten.

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Wer im Landkreis Bautzen Elterngeld beantragt, muss einiges beachten, denn künftig wird dabei nur noch mit elektronischen Akten gearbeitet.
Wer im Landkreis Bautzen Elterngeld beantragt, muss einiges beachten, denn künftig wird dabei nur noch mit elektronischen Akten gearbeitet. © Symbolfoto: dpa/Felix Kästle

Bautzen. Die Mitarbeiter der Elterngeldstelle des Landkreises Bautzen arbeiten ab dem 3. Februar nur noch mit elektronischen Akten. Das hat Auswirkungen auf Antragsteller, informiert das Landratsamt. So müssen eingereichte Papierunterlagen in der Regel gescannt und elektronisch gespeichert werden. Danach werden diese noch für drei Wochen aufbewahrt und anschließend datenschutzgerecht wieder vernichtet.

Antragsteller werden gebeten, die benötigten Dokumente sowie sämtliche weiteren Unterlagen möglichst nur als Kopien abzugeben. Die Geburtsurkunde ist jedoch weiterhin zwingend im Original einzureichen. Um den Scanvorgang reibungslos zu gestalten, sollten die Unterlagen ohne Heft- oder Büroklammern eingereicht werden. Für eine korrekte Zuordnung müssen auf den Dokumenten auch der Name und das Aktenzeichen ersichtlich sein. (SZ)