Bautzen. Die Stadt Bautzen erlässt zu Silvester kein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk; auch nicht auf der Friedensbrücke. Das hat die Stadtverwaltung auf Anfrage von Sächsische.de mitgeteilt. Die Stadt habe keine Befugnis, ein solches Verbot zu erlassen, begründet der kommissarische Pressesprecher Markus Gießler die Entscheidung. „Abgesehen davon dürfte vor dem Hintergrund des Verkaufsverbotes für Pyrotechnik aber nur mit einem geringen Aufkommen an Feuerwerk zu rechnen sein“, so Markus Gießler.
Die Stadtverwaltung richtet sich dennoch mit einem Appell an die Bautzener. Diese sollten sich „auch zum Jahreswechsel – sowohl im häuslichen Umfeld als auch an öffentlichen Orten – an die Kontaktbeschränkungen und die Hygienevorschriften halten“, mahnt Markus Gießler, „zum Wohl der Mitbürger und auch zum eigenen Wohl“.
Die Stadt Görlitz hatte für bestimmte Orte in der Stadt vom 31. Dezember ab 22 Uhr bis zum 1. Januar um 2 Uhr ein Feuerwerksverbot erlassen. Das gilt im Bereich der Altstadtbrücke, der Uferstraße, der Hotherstraße, der Neißstraße und bei der Peterskirche. Auch die Stadt Dresden hat ein Böllerverbot im Stadtgebiet verhängt; und zwar ab 0 Uhr am 31. Dezember bis 24 Uhr am 1. Januar. Sowohl das Abbrennen als auch das Mitführen von Pyrotechnik sind untersagt. Durch das Verbot sollen unnötige Kontakte der Bürger vermieden werden. Auch sollen Unfälle verhindert werden, die das Krankenhauspersonal zusätzlich zur Corona-Pandemie belasten könnten.
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