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Kreis Bautzen: Ermittlungen wegen gefälschter Impfpässe

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in drei Fällen wegen gefälschter Impfausweise im Kreis Bautzen. Einem Mann wird nächste Woche der Prozess gemacht.

Von Theresa Hellwig
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt in drei Fällen wegen gefälschter Impfpässe im Kreis Bautzen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in drei Fällen wegen gefälschter Impfpässe im Kreis Bautzen. © Symbolfoto: dpa/Stefan Puchner

Bautzen. Die Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt in drei Fällen wegen gefälschter Impfausweise im Landkreis Bautzen. Das teilt Christopher Gerhardi, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von Sächsische.de mit. Im Konkreten gehe es um angeblich erfolgte Corona-Impfungen, die in Impfausweise eingetragen wurden.

In einem der drei Fälle habe der Arbeitgeber Verdacht geschöpft, berichtet Christopher Gerhardi. In den beiden anderen Fällen seien Apotheker auf die mutmaßlichen Fälschungen aufmerksam geworden, als die Pässe zur Ausstellung des digitalen Impfzertifikates vorgelegt wurden.

Chargennummer ließ Apothekerin stutzig werden

Ein Mann, der in einer Apotheke versucht haben soll, mit einem gefälschten Impfausweis ein digitales Impfzertifikat zu bekommen, steht am kommenden Mittwoch in Bautzen im beschleunigten Verfahren vor Gericht. Erst an diesem Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 61-Jährigen aus Schirgiswalde-Kirschau erhoben.

Er soll seinen Impfpass in einer Apotheke in seiner Heimatgemeinde vorgelegt haben. Die Apothekerin sei angesichts der Chargennummer der Impfung stutzig geworden, teilt das Bautzener Amtsgericht mit. Der Pass soll mit einem Stempel einer Ärztin aus Wilthen ausgestattet gewesen sein. Die Apothekerin soll daraufhin versucht haben, in der Praxis anzurufen – jedoch erfolglos.

Der Mann soll daraufhin zunächst seinen digitalen Impfnachweis erhalten haben. Als die Apothekerin dann später noch einmal in der Praxis anrief, sollen ihre Zweifel bestätigt worden sein. Der Impfausweis des Angeklagten sei sichergestellt worden, teilt das Gericht mit. Der Mann muss sich nun wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.