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Landkreis Bautzen: Über 300 Verfahren wegen Verstößen gegen Masern-Impfpflicht

Bis Mitte 2022 mussten Personen, für die die Masern-Impfpflicht gilt, entsprechende Nachweise vorlegen. Nicht alle haben das getan. So reagiert der Landkreis.

Von David Berndt
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Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem Masernschutzgesetz vor allem Schul- und Kindergartenkinder vor einer Infektion schützen.
Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem Masernschutzgesetz vor allem Schul- und Kindergartenkinder vor einer Infektion schützen. ©  Symbolbild: dpa

Bautzen. Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Bis zum 31. Juli 2022 mussten betroffene Personen den Nachweis über Impfung, Immunität oder eine medizinische Kontraindikation erbringen. Im Landkreis Bautzen sind bislang 329 Verfahren eingeleitet worden, weil Menschen den Nachweis schuldig blieben. Sächsische.de erklärt, wen das Gesetz schützen will, für wen die Masernimpfpflicht gilt und was passiert, wenn kein Nachweis über die Impfung vorliegt.

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