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Beeindruckendes Rückfalltempo

Nur vier Wochen nach der Entlassung aus der Haft hat ein Trickdieb wieder zugeschlagen – mit der Antänzermasche.

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Von Alexander Schneider

Geldstrafe – Bewährungsstrafe – Haftstrafe. Trickdieb Yassin D. kennt fast alle Steigerungsformen der strafrechtlichen Sanktion aus dem Effeff. Allein, dieser Mechanismus scheint auch bei dem 30-jährigen Mann aus Libyen seine präventive Wirkung zu verfehlen. Kaum wieder in Freiheit, hat der Mann mit einem Komplizen einen Reisenden bestohlen und kurz darauf auch einen Nachtschwärmer im Dresdner Szeneviertel um sein Portemonnaie erleichtert – mit der Antänzermasche.

Am Donnerstag stand Yassin D. zum inzwischen fünften Mal vor einem Gericht. Neben den beiden erwähnten Taten soll er an jenem Novemberabend auch noch mit dem Komplizen zwei Flaschen Gebirgskräuterlikör in einem Supermarkt gestohlen haben. Dabei wurden beide Diebe erwischt und landeten wieder hinter Gittern. D. hat die beiden ersten Taten gestanden.

Seit 2011 lebt der Mann in Deutschland, hat keine Familie, darf nicht arbeiten. Er wird nur geduldet. Im selben Jahr hat D. auch Bekanntschaft mit der Justiz gemacht. Wegen versuchten Diebstahls wurde er im Mai 2011 in Hamburg zu 420 Euro verurteilt. Und schon im Oktober gab’s dort die nächste Strafe wegen Diebstahls – seine Freiheitsstrafe von vier Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Anfang 2012 folgte eine dritte Verurteilung zu sechs Monaten ohne Bewährung – nun wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Der Bewährungsbrecher hat beide Strafen abgesessen. 2014 wurde er am Amtsgericht Dresden zu eineinhalb Jahren wegen Diebstahls, Hehlerei und Drogenhandels verurteilt. Am 13. Oktober 2015 kam er wieder auf freien Fuß und lebte in Kamenz.

Staatsanwältin Petra Frohberg sprach von einer „beeindruckenden Rückfallgeschwindigkeit“, denn bereits am 12. November wurde D. wieder erwischt. Erst hatte er am Bahnhof Neustadt einen Koffer gestohlen. Während sein Komplize den Reisenden vor einem Fahrkartenautomaten ablenkte, verschwand D. mit dessen Koffer, samt Handy, einem Navi-Gerät und einer Sonnenbrille im Wert von 400 Euro. Eine Dreiviertelstunde später suchte D. – ganz freundlich – Körperkontakt zu einem Passanten in der Alaunstraße und mauste dabei die Geldbörse des Mannes.

Richter Herbert Dietz verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen, wie von der Staatsanwältin gefordert. Auch Yassin D. durfte sich freuen. Mit seiner Zeit in Untersuchungshaft ist die Strafe fast ganz verbüßt. Er ist nun wieder draußen.